Hinweise zu Hilfsmaßnahmen bei Einnahmeausfällen durch die Corona-Krise
Maßnahmen des Landes NRW
- Am 10. September hat das Kulturministerium NRW weitere Einzelheiten zur Unterstützung von Kultureinrichtungen durch den Kulturstärkungsfonds bekanntgegeben:
https://www.lmr-nrw.de/aktuell/detail/weitere-einzelheiten-zum-kulturstaerkungsfonds-des-ministeriums-fuer-kultur-und-wissenschaft-nrw-fuer-kultureinrichtungen - Seit dem 10. August ist die Antragstellung für das Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler möglich (Link zum Online-Antrag oben auf der Seite):
https://www.mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm - Kulturgipfel am 1. Juli: Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 105 Millionen Euro und Stärkungsfonds für Kultureinrichtungen in Höhe von 80 Millionen Euro:
https://www.lmr-nrw.de/aktuell/detail/neue-hilfsmassnahmen-des-landes-fuer-die-kultur/ - Ministerpräsident Armin Laschet hat am 24. Juni im Landtag Nordrhein-Westfalen ein umfassendes Konjunkturpaket angekündigt. Einer unter mehreren Schwerpunkten gilt dem Kulturleben, darunter den selbständigen Künstlerinnen und Künstlern, aber auch Kultureinrichtungen, die durch die Corona-Krise vor existenziellen Bedrohungen stehen. Gesamtbetrag: 185 Mio Euro.
https://www.lmr-nrw.de/aktuell/detail/konjunkturpaket-des-landes-nrw-fuer-die-kultur/ - Sonderprogramm „Heimat“ zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage (Antragstellung verlängert bis 31.7.2021):
https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat - Aufstockung der 5 Mio. Euro auf 32 Mio. Euro, um die 13.900 Antragsteller/innen, die einen Antrag gestellt hatte, aber nicht zum Zuge kamen, auch eine Förderung zu gewähren:
https://www.mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm
Wer schon bei "NRW Soforthilfe 2020" des Wirtschaftsministerium Unterstützung beantragt hat und von den 9.000 Euro bis zu 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten, also nicht für Betriebskosten, eingesetzt hat, soll bei der Kultursoforthilfe keinen Antrag mehr stellen. - Vorerst finanziell erschöpft und beendet:
Fünf Millionen Euro für freischaffende Künstlerinnen und Künstler: Bis zu 2.000 Euro können sie verhältnismäßig unbürokratisch als nicht rückzuzahlende Überbrückungshilfe bei der zuständigen Bezirksregierung beantragen. Es gilt für alle, die sich als Mitglieder in der Künstlersozialkasse oder – über eine Härtefallklausel – als Mitglied eines einschlägigen Verbandes als professionelle und selbständige Künstlerin oder Künstler ausweisen können.
https://www.lmr-nrw.de/fileadmin/user_upload/2020-03-20-Antrag_Sofortprogramm.pdf
https://www.lmr-nrw.de/fileadmin/user_upload/PM_des_MKW_Hilfsprogramm_200320.pdf
Hinweise über konkrete Erfahrungen mit den Hilfsprogrammen werden gerne entgegengenommen: r.v.zahn@lmr-nrw.de (Antragsabwicklung, Verhältnis nachgewiesener Einnahmeausfälle und bewilligter Hilfe etc.)
- Nach Betrugsvorfällen vorerst ausgesetzt: 25 Milliarden als Rettungsschirm der Landesregierung vor allem dort, wo die Maßnahmen der Bundesregierung nicht passen. Zielgruppe sind dabei auch Kleinunternehmer, Solo-Selbständige und Kulturschaffende, so die Pressemitteilung der Landesregierung. Der Landesmusikrat hofft, dass dieser Teil des Rettungsschirms dort hilft, wo das Programm des Kulturministeriums nicht passt. Der Rettungsschirm ist am 24.3. in dreifacher Lesung an einem Tag als Nachtragshaushalt im Landtag beschlossen worden.Eine Antragstellung ist ab dem 27.3. möglich.
- https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
https://www.lmr-nrw.de/aktuell/detail/informationen-der-landesregierung-zu-den-soforthilfen-des-landes-rettungsschirmes/
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-8881.pdf
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-8882.pdf
Ermittlung gegen Subventionsbetrug durch gefälschte Internetseiten und Antragsformulare (Meldung vom 9.4.):
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-betrug-101.html
Anträge können ab dem 17.4. wieder gestellt werden (Link zum neuen Formlar und Informationsseite):
https://soforthilfe-corona.nrw.de
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 - Kein eigenes Hilfsprogramm gibt es für Ensembles, freie Orchester, Initiativen und andere Träger des Musiklebens. Manchen mag das Kurzarbeitergeld helfen, es gibt gute Ratschläge zum Schutz vor Insolvenz, doch deutlich ist, dass hier noch substanzielle Maßnahmen ergriffen werden müssen. „Weitere Maßnahmen müssen und werden folgen,“ kündigte die Ministerin in ihrer heutigen Pressekonferenz am 20.3. an.
- Der Landesmusikrat NRW fördert mit Landesmitteln Jahr für Jahr an die 250 Musikprojekte vor allem in der Amateurmusikszene und auch hier hat die Corona-Krise zu großen Problemen geführt. Der Erlass vom 23.3. bahnt hier pragmatische Wege: Ausgaben für nur teilweise oder nicht durchgeführte Veranstaltungen und Projekte sind zuwendungsfähig. Und die bewilligenden Stellen dürfen Einnahmeausfälle und erhöhte Ausgaben durch Verschiebungen mit einer erhöhten Zuwendung kompensieren.
https://www.kulturellebildung-nrw.de/fileadmin/uploads/PDF_Newsletter/Grundsa%CC%88tze_zur_fo%CC%88rderrechtlichen_Behandlung_der_Auswirkungen_der_Coronavirus-Krise.pdf