Förderung der Amateurmusik aus zweckbestimmten Glücksspielerträgen
Ganz sicher "auf das richtige Pferd gesetzt" haben Landtag und Landesregierung mit der Förderung der Amateurmusik aus zweckbestimmten Glücksspielerträgen.
Aus diesen Mitteln unterstützt die Landesregierung seit dem Jahr 2000 besonders Amateurmusikgruppen und herausragende Amateurmusikprojekte. Die Ziele dieser Förderung sind vor allem die Nachwuchsarbeit, verschiedene Übungsformen für alle Arten von Amateurmusikensembles und die Unterstützung der Popularmusik in NRW. Damit wird es den Amateurmusiker*innen im Land ermöglicht, die Qualität ihres Musizierens zu verbessern und diese Qualität auch bei Konzerten unter Beweis zu stellen.
Der Landesmusikrat NRW verwaltet einen Teil dieser Mittel und koordiniert die Vergabe der Mittel nach einem Förderkatalog. Ein Kuratorium formuliert die Leitlinien der Förderung. Dieses Kuratorium besteht aus den kulturpolitischen Sprechern aller Landtagsfraktionen, dem Vorsitzenden des Kulturausschusses, weiteren Abgeordneten des Landtages und Experten aus der nordrhein-westfälischen Musikszene. Den Vorsitz des Kuratoriums hat derzeit der Vizepräsident des Landtages des Landes Nordrhein-Westfalen und Vorsitzende des Kulturausschusses Oliver Keymis. Ein weiterer Teil der Glücksspielerträge geht als Förderung der Bildungsarbeit direkt an Amaterumusikverbände.
Der Kriterienkatalog sowie die entsprechenden Antragsformulare sind unter Förderung eingestellt.