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Amateurmusik

Die Amateurmusikszene in Nordrhein-Westfalen ist eines der bedeutendsten Kulturfelder dieses Bundeslandes. In allen Regionen singen und spielen Musiker:innen in Vereinen oder in freien Initiativen. Das außerordentliche Engagement, mit dem die meist ehrenamtlichen Aktiven die Proben, Arbeitsphasen, Konzerte und ganze Musikfeste organisieren, braucht Unterstützung. Der Landesmusikrat NRW fördert deshalb Amateurmusikprojekte mit Mitteln, die das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW aus Glücksspielzweckerträgen zur Verfügung stellt.

Was kann gefördert werden?

Zeitlich begrenzte Projekte von/mit/für Amateurmusiker:innen, z. B. Konzerte, Workshops, Arbeitsphasen, Kompositionen und Festivals.

Voraussetzungen:

  • Das geplante Projekt muss in NRW stattfinden.
  • Die am Projekt Beteiligten müssen mehrheitlich in NRW leben.
  • Mehr als 50 % der am Projekt Beteiligten müssen Amateurmusiker:innen sein.
  • Mit dem geplanten Projekt wurde vor Antragstellung noch nicht begonnen.
  • Das Projekt findet schwerpunktmäßig zwischen März und Dezember des Folgejahrs statt.
  • Es werden mindestens 750,- € und maximal 10.000,- € beantragt (die Höchstgrenze gilt pro Antragsteller:in, nicht pro Antrag!).
  • Mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen von den Antragstellenden als Eigenanteil geleistet werden.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Die Amateurmusikverbände, die Mitglieder in der AG Amateurmusik des Landesmusikrats NRW sind, sowie deren Mitgliedsvereine
  • Verbandsfreie Vereine, Ensembles und Bands
  • Vereine, Ensembles, Bands und Musikverbände in kirchlicher Trägerschaft
  • Einzelpersonen
  • Institutionen, die Projekte mit/für Amateurmusiker:innen durchführen

==> Wichtig: Der:Die Antragsteller:in muss den Wohn-/Geschäftssitz in NRW haben!

Was muss eingereicht werden?

  • Das vollständig ausgefüllte und handschriftlich von einer vertretungsberechtigten Person unterschriebene Antragsformular
  • Ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, in dem alle erwarteten Ausgaben und Einnahmen einzeln aufgeführt sind

Gibt es Fristen zu beachten?

Wir fördern Projekte, die schwerpunktmäßig zwischen März und Dezember stattfinden. Anträge müssen bis zum 31.10. des Vorjahres ausschließlich per Post beim Landesmusikrat NRW eingegangen sein.

==> Weitere Informationen und Details finden Sie bei den Downloads, bitte lesen Sie sich vor allem die Fördergrundsätze vor Antragstellung gründlich durch.

Übersicht des zeitlichen Ablaufs

Downloads zur Förderung von Amateurmusikprojekten

Sie können alle Formulare auch am Computer ausfüllen. Speichern Sie dafür das entsprechende Formular zunächst ab und nutzen Sie dann zum Ausfüllen die aktuelle Version des Adobe Acrobat Readers (kostenloser Download hier). Verwenden Sie nicht den Browser zum Ausfüllen, da es ansonsten technische Probleme geben kann und nicht alle Felder korrekt dargestellt werden.

Kontakte

Laura Paul

Förderung & Beratung Amateurmusik

E-Mail 0211 862064-17
Verena Schuster

Förderung & Beratung Amateurmusik

E-Mail 0211 862064-10
Sam Bockstegen

Sekretariat & Koordination Jugend musiziert, Förderung & Beratung Amateurmusik

E-Mail 0211 862064-11

Häufige Fragen (FAQ)

Ja, man kann auch mehrere Anträge stellen. Wichtig ist nur, dass insgesamt nicht mehr als 10.000,- € Förderung von den gleichen Antragstellenden bei uns beantragt werden.

Das ist leider nicht möglich. Wir fördern nur Projekte, die schwerpunktmäßig zwischen März und Dezember eines Jahres stattfinden. Grund dafür ist, dass wir erst dann Förderungen bewilligen dürfen, wenn uns selbst die entsprechenden Mittel bewilligt wurden. Dies dauert erfahrungsgemäß mindestens bis Mitte / Ende Februar, teilweise sogar noch länger. Würden wir also Projekte im Januar oder Februar fördern, wüssten Sie ggf. bis zur Durchführung Ihres Projekts immer noch nicht, ob Sie nun Geld von uns erhalten oder nicht und müssten alles vorfinanzieren, was ein Risiko für die Antragstellenden darstellt.

Nein, es können nur Projekte beantragt werden, mit denen vor Antragstellung (Eingangsdatum des handschriftlich unterschriebenen, aktuellen Antragsformulars per Post beim Landesmusikrat NRW) noch nicht begonnen wurde. Als Projektbeginn gilt bereits der Abschluss eines Vertrages oder die Beauftragung einer Leistung. Unverbindliche Anfragen zur besseren Einschätzung der Kosten sind hingegen erlaubt.

Als Amateurmusiker:in gilt bei uns, wer seinen Lebensunterhalt nicht hauptsächlich durch Musik bestreitet und auch nicht durch ein entsprechendes Studium darauf hinarbeitet, im Grunde also alle Menschen, die Musik in ihrer Freizeit betreiben.

Aus der Projektbeschreibung sollte klar und verständlich hervorgehen, was Sie machen möchten. Orientieren Sie sich dabei gern an den W-Fragen: „Was, Wann, Wer und Wo?“ Bei Konzerten notieren Sie auch das musikalische Programm. Gehen Sie außerdem darauf ein, warum Sie das Projekt durchführen möchten und was dieses herausstechen lässt und förderwürdig macht. Bieten Sie vielleicht einen Workshop an, der in Ihrer Region noch nicht angeboten wurde? Oder planen Sie ein außergewöhnliches und selten gespieltes Konzertprogramm? Alles, was Ihr Projekt von anderen abhebt und besonders macht, sollte hier erwähnt werden. Es macht Sinn, die Projektbeschreibung vorab von einer unbeteiligten Person lesen zu lassen, um herauszufinden, ob diese verständlich ist.

Bitte lesen Sie hierzu die „Hinweise zum Kosten- und Finanzierungsplan“ in unserem Leitfaden und schauen Sie sich ergänzend auch noch unsere „Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplans“ an.

Projekte können von uns nicht zu 100 % gefördert werden, daher müssen sich die Antragstellenden an den Kosten beteiligen und einen Eigenanteil leisten. Dieser Eigenanteil muss mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (=Gesamtkosten minus Leistungen privater Dritter) betragen. Sie können entweder Geld in das Projekt einbringen und/oder unbezahlte, ehrenamtliche Arbeit für das Projekt geltend machen. Falls Sie Geld einbringen möchten, muss es sich um eigene Mittel handeln, die nicht projektbezogen sind (z. B. Rücklagen eines Vereins, allgemeine Mitgliedsbeiträge etc.). Falls Sie ehrenamtliche Arbeit geltend machen möchten, lesen Sie bitte unbedingt den Abschnitt „Was ist das bürgerschaftliche Engagement?“ und die dort verlinkte Richtlinie.

Unter „bürgerschaftlichem Engagement“ versteht man unbezahlte, ehrenamtliche Hilfstätigkeiten, die im Rahmen eines Projekts anfallen (z. B. Einlass und Garderobe bei Aufführungen). Diese Tätigkeiten werden im Kosten- und Finanzierungsplan als fiktive Ausgabe mit 15,- € pro Zeitstunde angesetzt und gleichzeitig auf der Einnahmenseite als Eigenanteil erfasst. Aufgaben, die z. B. bei einem Verein angestellte Personen oder Vorstandsmitglieder in Erfüllung dieser Anstellung oder ihrer Funktion übernehmen, können nicht als bürgerschaftliches Engagement berücksichtigt werden. Es müssen nur ehrenamtliche Stunden angegeben und nachgewiesen werden, die zur Erbringung des notwendigen Eigenanteils erforderlich sind. Bitte lesen Sie für weitere Informationen unbedingt die entsprechende Richtlinie zum bürgerschaftlichen Engagement durch.

Als „Leistungen Privater Dritter“ werden alle Gelder bezeichnet, die projektbezogen von privaten Geldgeber:innen und Institutionen eingehen (d. h. nicht von Stadt, Kommune, Kreis, Bund). Dies können z. B. Zuschüsse von Banken, Unternehmen oder Stiftungen sein, aber auch Spenden von Privatpersonen, Teilnahmebeiträge bei Workshops, Eintrittseinnahmen bei Konzerten etc.

Bitte notieren Sie diese Beträge im detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan sowie auf S. 4 des Antragsformulars und schreiben Sie dazu, ob diese beantragt oder bereits bewilligt wurden. Falls es sich um Mittel des Landes NRW handelt, melden Sie sich am besten auch telefonisch oder per E-Mail bei uns, damit wir den Sachverhalt prüfen und eine unerlaubte Doppelförderung von vornherein ausschließen können.

Bitte versuchen Sie, so gut und genau wie möglich zu schätzen, welche Kosten und Einnahmen für das beantragte Projekt voraussichtlich entstehen werden. Vielleicht haben Sie bereits in der Vergangenheit ähnliche Projekte durchgeführt und können auf Erfahrungswerte zurückgreifen. Ansonsten informieren Sie sich gern unverbindlich über möglicherweise entstehende Kosten (z. B. für Technikleihe oder Raumkosten). Sie können auch nach Einreichung des Antrags noch Änderungen mitteilen und grobe Schätzungen verfeinern. Wichtig: Es dürfen vor postalischem Eingang des aktuellen Antragsformulars beim Landesmusikrat NRW noch keine Verträge geschlossen oder andere Verbindlichkeiten eingegangen werden.

Sobald das vollständig ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene aktuelle Antragsformular per Post beim Landesmusikrat NRW eingegangen ist, ist für das beantragte Projekt der vorzeitige Maßnahmebeginn zugelassen. Das bedeutet, dass Sie ab diesem Zeitpunkt damit beginnen dürfen, das Projekt verbindlich zu planen, Noten zu besorgen, Verträge zu schließen, Räume zu organisieren etc. Wichtig: Nur, weil für Ihr Projekt der vorzeitige Maßnahmebeginn zugelassen ist, bedeutet das nicht, dass Sie später auch eine Förderung erhalten. Bis zur Entscheidung, ob ihr Projekt gefördert wird oder nicht, handeln Sie daher auf eigenes Risiko und im Falle einer Absage auch auf eigene Kosten.

Das lässt sich leider nicht vorhersagen und hängt neben der Erfüllung der formalen Kriterien u. a. davon ab, welchen Förderbetrag Sie benötigen, wie viele Projekte insgesamt bei uns beantragt werden und wie viel Geld uns zur Verfügung steht. Grundsätzlich lässt sich jedoch festhalten: Je besser die Jury versteht, was Sie machen möchten und je interessanter/vielfältiger/besonderer Ihr Projekt ist, desto höher die Chancen, dass Sie eine Förderung erhalten.

Ja, sobald Ihr Antrag eingegangen ist und von uns bearbeitet wurde, wird sich die für Sie zuständige Sachbearbeiterin bei Ihnen melden.

Wenn Sie etwas vergessen oder einen Fehler gemacht haben, ist das in der Regel kein Problem und Ihr Antrag wird nicht gleich aussortiert. Die für Ihr Projekt zuständige Sachbearbeiterin wird sich bei Ihnen melden und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen/Angaben angepasst oder nachgeliefert werden müssen. Bitte bemühen Sie sich dennoch, das Antragsformular vollständig auszufüllen und legen Sie Ihrem Antrag einen separaten Kosten- und Finanzierungsplan bei.

Die für Sie zuständige Sachbearbeiterin prüft zunächst, ob Ihr Antrag vollständig ist, formal den Förderkriterien entspricht und fordert ggf. weitere Informationen an. Anschließend leitet sie die aufbereiteten Unterlagen an eine Fachjury weiter, die dann in einer Sitzung inhaltlich darüber entscheidet, welche Projekte gefördert werden. In der Jury sitzt immer ein:e Vertreter:in des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW sowie meistens 4-6 weitere Personen, die einen beruflichen Bezug zu dem zu bewertenden Bereich haben.

Die Jury achtet besonders darauf, ob die beantragten Projekte in irgendeiner Form innovativ, vielfältig und/oder herausragend sind. Relevant ist auch, wie viele Personen mit dem Projekt erreicht und welche Zielgruppen angesprochen werden. Das Projekt muss wirtschaftlich und sparsam durchgeführt werden und die Kosten und Einnahmen müssen für die Jury nachvollziehbar, in sich schlüssig und angemessen sein.

Die Jurysitzungen, in denen über die Förderung der Projekte entschieden wird, finden meistens zwischen Ende Januar und Ende Februar statt. Nach den Sitzungen wird Ihnen zeitnah, in der Regel innerhalb von ein bis spätestens zwei Wochen, per E-Mail eine Förderung in Aussicht gestellt oder eine Absage geschickt.

Ja, das ist grundsätzlich möglich, allerdings nicht in jedem Fall ratsam: Falls Sie mit der Absage auch konkrete Hinweise oder Verbesserungsvorschläge von der Jury erhalten haben, macht eine erneute Einreichung des gleichen Projekts nur dann Sinn, wenn Sie diese dabei berücksichtigen.

Hierbei gibt es grundsätzlich zwei Szenarios:

  1. Falls der in Aussicht gestellte Förderbetrag genauso hoch ist wie der von Ihnen beantragte Betrag, dann müssen Sie nichts weiter unternehmen, sondern nur auf die Zusendung des Weiterleitungsvertrags warten. Diesen können wir erst dann verschicken, wenn uns selbst die entsprechenden Haushaltsmittel bewilligt wurden.
  2. Falls der in Aussicht gestellte Förderbetrag geringer ist als der von Ihnen beantragte Betrag, bitten wir Sie per E-Mail um Prüfung, ob Sie das Projekt auch mit dem geringeren Förderbetrag durchführen können und um Zusendung eines entsprechend angepassten Kosten- und Finanzierungsplans. Sobald uns dieser vorliegt und uns die Haushaltsmittel bewilligt wurden, erhalten Sie dann den Weiterleitungsvertrag.

Der Weiterleitungsvertrag bildet die Grundlage Ihrer Förderung. Sie erhalten diesen per Post in zweifacher Ausfertigung. Lesen Sie sich den Vertrag gründlich durch und notieren Sie auf S. 2 des Vertrags das gewünschte Auszahlungsdatum des Förderbetrags. Unterschreiben Sie oder die zeichnungsberechtigte Person ein Exemplar handschriftlich und schicken Sie dieses dann per Post an die für Sie zuständige Sachbearbeiterin.

Als Fördernehmer:in sind Sie verpflichtet, uns Änderungen am Projekt (inhaltlich, terminlich oder den Kosten- und Finanzierungsplan betreffend) zeitnah und vorab per E-Mail mitzuteilen. Auf allen Veröffentlichungen sind die Logos des Landesmusikrat NRW und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW zu verwenden. Außerdem muss nach der Durchführung des Projekts ein Verwendungsnachweis eingereicht werden

Bitte melden Sie sich in diesem Fall zeitnah bei der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin. Grundsätzlich müssen Änderungen vorab per E-Mail mitgeteilt werden, unter Umständen macht eine telefonische Kontaktaufnahme zuvor jedoch Sinn, um abzusprechen, welche Informationen oder Unterlagen wir ggf. von Ihnen benötigen. Eine Verschiebung des geplanten Termins oder Orts ist in den meisten Fällen unkompliziert möglich, muss aber unter Berücksichtigung der Fördergrundsätze abgesprochen werden. Größere inhaltliche Änderungen müssen in der Regel erneut von der Jury geprüft werden.

Nach der Durchführung des Projekts rechnen Sie dieses ab und teilen uns mit, wie hoch Ihre Kosten/Einnahmen tatsächlich waren und wie Sie die Fördermittel verwendet haben. Dafür schicken Sie uns per Post den handschriftlich von einer zeichnungsberechtigten Person unterschriebenen Verwendungsnachweis zu, das entsprechende Formular können Sie herunterladen. Bitte denken Sie auch daran, die auf dem Formular genannten weiteren Unterlagen (Kosten- und Finanzierungsplan, Sachbericht im Fließtext, Werbemittel und ggf. Stundennachweise über bürgerschaftliches Engagement, Fahrtkostenaufstellungen, Teilnahmelisten) beizulegen. Den Termin, zu welchem Sie den Verwendungsnachweis einreichen müssen, finden Sie in ihrem Weiterleitungsvertrag unter § 4. Die für Sie zuständige Sachbearbeiterin prüft Ihren Verwendungsnachweis, fordert bei Bedarf weitere Informationen/Unterlagen an und teilt Ihnen das Ergebnis der Prüfung dann schriftlich mit. Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Vorgang eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann.