Hinweise zu Hilfsmaßnahmen bei Einnahmeausfällen durch die Corona-Krise
Maßnahmen des Bundes
- Bundesweite Hilfsprogramme ( Zusammenstellung des Deutschen Musikrats mit Verlinkung auf externe Seiten):
Initiative Musik gGmbH aus Mitteln von „NEUSTART KULTUR“ (Antragstellung bis 30. November 2020): Stärkung der Musikinfrastruktur – Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter*innen
GEMA aus Mitteln von „NEUSTART KULTUR“ (Antragstellung bis 30. November 2020): Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft
Initiative Musik gGmbH aus Mitteln von „NEUSTART KULTUR“ (Termine für nächste Antragsrunde im Dezember 2020): Erweiterte Künstler/innen-Förderung
Musikfonds e.V. aus Mitteln von „NEUSTART KULTUR“ (Antragstellung bis 31. Januar 2021): Projektförderung – erste Förderrunde 2021
Deutsche Orchesterstiftung: Corona-Nothilfefonds für Freiberufliche
GEMA: „Schutzschirm LIVE“ für GEMA-Urheber/innen - Der Deutsche Musik vergibt Stipendien an frei schaffende Musikerinnen und Musiker im Rahmen des BKM-Corona-Hilfsprogramms "Neustart Kultur". Es wird rund 1600 Stipendien in Höhe von je 6.000 Euro für freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler mit Arbeitsschwerpunkt im Bereich der klassischen Musik aller Epochen bis zur klassischen Moderne geben. Seit dem 29. Dezember ist eine Antragsstellung möglich unter neustartkultur-klassik.musikrat.de.
- Corona-Hilfsprogramm für den Musikfachhandel: Deutscher Musikrat eröffnet Antragsfrist am 14.12.
https://www.lmr-nrw.de/aktuell/detail/corona-hilfsprogramm-fuer-den-musikfachhandel-deutscher-musikrat-eroeffnet-antragsfrist-am-1412 - Mit Verkündung am 25. Juni 2020 ist die „Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für Bedarfe für Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ zum 26. Juni 2020 in Kraft getreten. Dadurch wurde der zeitliche Geltungsbereich von § 67 Absatz 1 SGB II (Sozialschutzpaket) erweitert. Die Regelungen von § 67 Absatz 2 (Aussetzung der Vermögensprüfung), Absatz 3 (Anerkennung von unangemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung) und Absatz 4 (Besonderheit bei vorläufiger Entscheidung) gelten nunmehr für alle Erst- und Weiterbewilligungsanträge, die in der Zeit vom 1. Juni 2020 bis zum 30. September 2020 beginnen.Die FAQ für Künstlerinnen und Künstler sind deshalb geändert und von der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit neu zur Verfügung gestellt worden:
Überarbeitete FAQ zur Grundsicherung für Künstlerinnen und Künstler
Brief aus dem Bundesarbeitsministerium vom 23. Juni 2020 (Antwort auf eine Anfrage des Kulturrats NRW vom 28. Mai 2020 zur Unterstätzung von Kulturschaffenden):
Brief aus dem Bundesarbeitsministerium vom 23. Juni 2020 - Der Fonds „Neustart Kultur“ soll mit einer Milliarde Euro ausgestattet werden und gliedert sich im Wesentlichen in vier Teile: 1. Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft, 2. Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen, 3. Förderung alternativer, auch digitaler Angebote, 4. Pandemiebedingte Mehrbedarfe regelmäßig durch den Bund geförderter Kultureinrichtungen und -projekte (Pressemeldung vom 4.6.2020):
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/eine-milliarde-euro-fuer-neustart-kultur-gruetters-hilfspakete-der-regierung-stellen-die-weichen-auf-zukunft--1757804 - Dem Deutschen Bühnenverein verdanken wir Hinweise für Kulturbetriebe, die erwägen, Kurzarbeit einzuführen. Kulturbetriebe haben davon bisher selten Gebrauch gemacht, weil der Verwaltungsaufwand groß erschien und sich die Betriebe selbst oft nicht als Nutznießer der Maßnahme sahen. Die Corona-Krise hat dies geändert und die Bundesregierung hat kurzfristig Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Hierzu: www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus. Über die arbeitsrechtlichen Hürden und Möglichkeiten von Vereinbarungen informiert die Handreichung des Bühnenvereins, die hier zum Download bereitsteht:
https://www.lmr-nrw.de/aktuell/detail/deutscher-buehnenverein-informiert-kultureinrichtungen-ueber-moeglichkeiten-der-kurzarbeit/ - Das Bundeskabinett hat am 23.3. ein milliardenschweres Hilfspaket zur Unterstützung von Unternehmen und Solo-Selbständigen beschlossen, das auch für den Kultur- und Medienbereich nutzbar ist, so meldet der Deutsche Kulturrat. Nach der Verabschiedung des Maßnahmenpakets am 25.3. im Deutschen Bundestag wurde es am 27.3. auch durch den Bundesrat bewilligt. Der Dreiklang an Maßnahmen, Betriebsmittelzuschüsse, Unterstützung bei persönlicher Notlage und Erhöhung der Schutzmaßnahmen, ergänzen die bislang beschlossenen Maßnahmen:
https://www.lmr-nrw.de/aktuell/detail/bundeshilfen-zur-corona-krise-gelten-auch-dem-kulturleben/
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438?fbclid=IwAR09oTHqgLcld8QgdtIZ5EpLrMBk828MrzFCs1WnNmycCIO6VvdnGCboe6c
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894