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Corona-Hilfsprogramm für den Musikfachhandel: Deutscher Musikrat eröffnet Antragsfrist am 14.12.

Der Deutsche Musikrat (DMR) wird in Kooperation mit der Society Of Music Merchants (SOMM), einem Mitglied des DMR, ein Teilprogramm der „NEUSTART KULTUR“-Hilfe umsetzen. Für das Programm „Förderung alternativer, auch digitaler Angebote/ Förderung digitaler Strukturen im stationären Musikfachhandel“ sind Mittel in Höhe von vier Millionen Euro vorgesehen; es richtet sich insbesondere an den stationären Musikfachhandel und an Hersteller und Vertriebe von Musikinstrumenten und -equipment.

Hierzu Prof. Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien: „Der stationäre Musikfachhandel ist ein zentraler Bestandteil der Infrastruktur im Amateur- und Profimusikbereich. Ohne Instrumente und ohne Noten ist Musik und sind Konzerte nicht denkbar. Damit Musikfachhändlerinnen und Musikfachhändler ihren wichtigen kulturellen Auftrag weiterhin erfüllen können, gilt es jetzt, ihre Branche gerade auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie zukunftsfest zu machen. Auch hier gehört dazu, neue digitale Möglichkeiten zu nutzen. Genau dabei unterstützen wir mit unserem Förderprogramm.“

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat dankt Staatsministerin Monika Grütters für die beispiellos ausdifferenzierten Hilfsprogramme im Rahmen von NEUSTART KULTUR. Das neue Teilprogramm wird zentrale Impulse geben, um den Musikfachhandel zukunftsweisend aufzustellen – ob Instrumentenbau oder Tonträger- und Notenhandel. Der Deutsche Musikrat sieht das Programm, das er in Kooperation mit der SOMM durchführen wird, als einen wesentlichen Schritt, um die Kulturelle Vielfalt in unserem Land zu sichern. Denn diese hängt auch von der Verflechtung eines gut aufgestellten Musikfachhandels mit einer lebhaften Musizierpraxis ab.“

Hierzu Stefan Piendl, Geschäftsführer der DMR gGmbH: „Wie so viele andere im Kulturbereich ist auch der Musikfachhandel durch die Corona-Pandemie völlig unverschuldet in ernstzunehmende, wirtschaftliche Bedrängnis geraten. Hier möglichst effizient und effektiv zukunftsorientierte Initiativen zur Digitalisierung zu fördern und zu ermöglichen, ist eine sinnvolle Aufgabe, der wir uns als Deutscher Musikrat mit Überzeugung gerne widmen.“

Die Antragstellung für das Programm ist online ab dem 14. Dezember 2020 über die Deutsche Musikrat gGmbH möglich, die Abwicklung der Anträge erfolgt in Kooperation mit der SOMM. Zusätzlich bieten der DMR und die SOMM Beratung zur Antragstellung an. Die weiterführenden Informationen zum Förderprogramm, zur Antragsberatung sowie die Fördergrundsätze finden Sie unter www.musikrat.de.