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Musik in Schule / Ganztag

Der Landesmusikrat NRW und der Landesverband der Musikschulen in NRW werden zum Jahresbeginn 2026 mit dem Jugendministerium und mit dem Schulministerium eine aktualisierte Rahmenvereinbarung über Musik in Ganztagsschulen und Ganztags- und Betreuungsangeboten schließen. Der Landesmusikrat vertritt im Dialog mit der Landesregierung dabei insbesondere die Interessen der Amateurmusik sowie die des Deutschen Tonkünstlerverbands  und der freien Musikschulen in NRW, da der Landesverband der Musikschulen selbst die Interessen der öffentlichen Musikschulen als wichtigste Kooperationspartner der allgemeinbildenden Schulen vertritt.

Bisherige Rahmenvereinbarung (2017)  

Musikpraktisch ausgerichtete außerunterrichtliche Angebote sollen den schulischen Musikunterricht ergänzen und einen wichtigen Beitrag zur ganztägigen Bildung im Bereich Musik leisten. Es geht darum, dass alle Kinder und Jugendlichen ihre musikalischen Fähigkeiten entdecken, erfahren und entfalten können. Insbesondere im ländlichen Raum spielen die Amateurmusikvereine hierbei eine wichtige Rolle.

Vonseiten der Amateurmusikverbände stehen für das Thema folgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:

Verband für Musik und Bildung (VMB) NRW
Christina Hasch
Bildungsreferentin
c.hasch@vmb.nrw 
Tel. 0151 29581681
https://www.vmb.nrw   

Chorjugend NRW
Susanne Läge
Bildungsreferentin
susanne.laege@chorjugend.nrw 
Tel. 0231-5844-989-1
https://www.chorjugend.nrw  

Grundlegende Informationen und Vorgaben zum Ganztag in der Schule finden sich auf der Website der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (Qua-LiS NRW):
Ganztag in der Schule | QUA-LiS 

Die Serviceagentur Ganztagsbildung NRW bietet neben Information und Beratung auf ihrer Website eine Standortkarte der Qualitätszirkel zur offenen Ganztagsschule als schulübergreifende Instrumente der Vernetzung auf lokaler Ebene:
Serviceagentur Ganztagsbildung NRW  

Qua-Lis und die Serviceagentur Ganztagsbildung haben anhand der „Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ der Kultusministerkonferenz eine Netzwerkkarte von Unterstützungsangeboten in NRW für die allgemeinbildenden Schulen in NRW entwickelt, die parallel zur Veröffentlichung der Aktualisierung aller Rahmenvereinbarungen des Landes zum Ganztag online gehen soll (Verlinkung folgt).

Von den zwölf Empfehlungen betreffen die Musikangebote insbesondere folgende:

  • Empfehlung 2: Ganztagsschulen und Träger weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote fördern Kompetenzen und machen konzeptionell miteinander verbundene formale, non-formale und informelle Lernangebote 
    Mit praktischem Musizieren und Tanzen in Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten verknüpfte und zu verknüpfende Bildungsinhalte sind insbesondere die Entwicklung von (Selbst-)Wahrnehmung, Feinmotorik, emotionalem Ausdruck und Erleben, Kreativität und Selbstwirksamkeit, daneben die Förderung von Respekt und Gemeinschaftssinn und interkultureller Verständigung. Sprachförderung kann in Verbindung mit Musik besser gelingen als durch formale Lernangebote, weil sie spielerisch und wie nebenbei passiert.
  • Empfehlung 3: Die Steuerung und Ausgestaltung des Ganztagsangebots wird von der Schulleitung und ggf. mitwirkenden Kooperationspartnern partizipativ verantwortet.
    Musikangebote profitieren von einer Kooperation auf Augenhöhe, der wertschätzenden Einbindung aller Beteiligten und einem ganzheitlichen Ansatz zum Wohle der Kinder.
  • Empfehlung 4: Ganztagsschulen und Träger weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote ermöglichen einen Schultag mit rhythmisierten und flexiblen Zeitstrukturen.
    Eine stärkere Rhythmisierung käme sowohl den Kindern als auch den Kooperationspartnern zugute. Langjährige Erfahrung mit einer Rhythmisierung des Schultags hat das Projekt SingPause in Düsseldorf, das es mittlerweile auch in anderen Städten in NRW (und außerhalb) gibt.  
  • Empfehlung 5: Für gelingende ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote ist die Kooperation unterschiedlicher Professionen in festen Kooperationsstrukturen erforderlich.
    Feste Kooperationsstrukturen können insbesondere die öffentlichen Musikschulen gewährleisten. Im Zuge des stufenweisen Ausbaus der Ganztagsplätze in NRW ab 2026 prüfen aber auch andere Kooperationspartner für Musikangebote ihre Möglichkeiten, um nachhaltige Strukturen zu schaffen und notwendige Qualifizierungen sicherzustellen.
  • Empfehlung 7: Lernorte mit ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten knüpfen tragfähige Netzwerke im Sozialraum und kooperieren mit außerschulischen Partnern.
    Besonders starke Partner für die Grundschulen sind die öffentlichen Musikschulen; im Zuge des stufenweisen Ausbaus der Ganztagsplätze in NRW ab 2026 sind aber auch Amateurmusikvereine und Chöre sowie die Musikpädagoginnen und -pädagogen des Deutschen Tonkünstlerverbands und der freien Musikschulen willkommene Ansprechpartner.
  • Empfehlung 8: Ganztagsschulen und Träger weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote schaffen die Voraussetzungen, um das Wohlbefinden der Kinder zu stärken und zu fördern.
    Der positive Einfluss von Musik auf Gesundheit und Resilienz gewinnt zunehmend an Bedeutung - gerade auch für Kinder und Jugendliche. Im Oktober 2024 hat der Deutsche Musikrat in Kooperation mit der Charité Universitätsmedizin eine Fachtagung zu “Musik und Gesundheit” veranstaltet und die Resolution “Musik und Gesundheit – Potenziale für Körper, Psyche und Gemeinschaft gezielter fördern und nutzen” verabschiedet. Eine aktuelle Studie des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie zur Wirksamkeit der künstlerischen Ansätze für die Gesundheitsförderung und deren Umsetzbarkeit in der Schule unterstreicht diese Annahme.
  • Empfehlung 9: Ganztagsschulen und Träger weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gestalten die pädagogische Praxis auch in Kooperation mit Angeboten der freien Kinder- und Jugendhilfe.
    Zum Beispiel arbeiten die Chorjugend NRW und die VMB Jugend NRW mit Fördermitteln des Kinder- und Jugendförderplans NRW, ebenso wie die Landesarbeitsgemeinschaft Musik NRW (nicht Mitgliedsverband, aber langjähriger Kooperationspartner des Landesmusikrats).
  • Empfehlung 12: Ganztagsschulen und Träger weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote sichern die Qualität der Ganztagsangebote und überprüfen ihre Wirkung.
    Lehrgänge und Qualifizierungen bietet die Landesmusikakademie NRW an.

Für das Engagement im Ganztag, aber auch darüber hinaus, bietet die Geschäftsstelle der Bildungspartner NRW  Unterstützung an, um nachhaltige Kooperationen außerschulischer Partner mit allgemeinbildenden Schulen zu schließen. Bisher engagieren sich hier vor allem die Musikschulen, eine Öffnung für Chöre und Vereine der Amateurmusik wäre möglich (bei Interesse bitte zunächst an die Geschäftsstelle des Landesmusikrats wenden).

Kontakt LMR-Geschäftsstelle

Dr. Heike Stumpf

Referentin Musikalische Bildung und stellv. Generalsekretärin

E-Mail 0211 862064-19