Der Deutsche Musik vergibt Stipendien an frei schaffende Musikerinnen und Musiker im Rahmen des BKM-Corona-Hilfsprogramms "Neustart Kultur". Es wird rund 1600 Stipendien in Höhe von je 6.000 Euro für freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler mit Arbeitsschwerpunkt im Bereich der klassischen Musik aller Epochen bis zur klassischen Moderne geben. Seit dem 29. Dezember ist eine Antragsstellung möglich unter neustartkultur-klassik.musikrat.de.
Mit Verkündung am 25. Juni 2020 ist die „Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für Bedarfe für Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ zum 26. Juni 2020 in Kraft getreten. Dadurch wurde der zeitliche Geltungsbereich von § 67 Absatz 1 SGB II (Sozialschutzpaket) erweitert. Die Regelungen von § 67 Absatz 2 (Aussetzung der Vermögensprüfung), Absatz 3 (Anerkennung von unangemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung) und Absatz 4 (Besonderheit bei vorläufiger Entscheidung) gelten nunmehr für alle Erst- und Weiterbewilligungsanträge, die in der Zeit vom 1. Juni 2020 bis zum 30. September 2020 beginnen.Die FAQ für Künstlerinnen und Künstler sind deshalb geändert und von der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit neu zur Verfügung gestellt worden: Überarbeitete FAQ zur Grundsicherung für Künstlerinnen und Künstler Brief aus dem Bundesarbeitsministerium vom 23. Juni 2020 (Antwort auf eine Anfrage des Kulturrats NRW vom 28. Mai 2020 zur Unterstätzung von Kulturschaffenden): Brief aus dem Bundesarbeitsministerium vom 23. Juni 2020
Dem Deutschen Bühnenverein verdanken wir Hinweise für Kulturbetriebe, die erwägen, Kurzarbeit einzuführen. Kulturbetriebe haben davon bisher selten Gebrauch gemacht, weil der Verwaltungsaufwand groß erschien und sich die Betriebe selbst oft nicht als Nutznießer der Maßnahme sahen. Die Corona-Krise hat dies geändert und die Bundesregierung hat kurzfristig Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Hierzu: www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus. Über die arbeitsrechtlichen Hürden und Möglichkeiten von Vereinbarungen informiert die Handreichung des Bühnenvereins, die hier zum Download bereitsteht: https://www.lmr-nrw.de/aktuell/detail/deutscher-buehnenverein-informiert-kultureinrichtungen-ueber-moeglichkeiten-der-kurzarbeit/
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