Verbandsvereinsförderung
Derzeit entwickelt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesmusikrat NRW neue Förderrichtlinien für die Amateurmusikförderung, u. a. auch ein eigenes Förderprogramm für die Amateurmusikverbände und deren Mitgliedsvereine. Leider befindet sich dieses neue Förderprogramm aktuell noch in Bearbeitung.
Wer wird in dem neuen Förderprogramm antragsberechtigt sein?
- Blasmusikverband NRW e. V.
- Bund Deutscher Zupfmusiker Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
- ChorVerband Nordrhein-Westfalen e. V.
- Deutscher Harmonika Verband – Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
- LandesMusikVerband NRW 1960 e.V.
- Landesverband der Liebhaberorchester NRW e. V.
- Verband der Feuerwehren in NRW, Fachausschuss Musik
- Verband deutscher Konzertchöre e. V. – Landesverband Nordrhein-Westfalen (VDKC NRW)
- Verband für Musik und Bildung NRW e. V. (vormals: Volksmusikerbund NRW e. V.)
- sowie alle Vereine, die Mitglied in einem der vorstehend genannten Verbände oder deren Kreisverbänden sind
Was können wir zum jetzigen Zeitpunkt bereits sagen?
- Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden Sie künftig alle Projekte direkt bei Ihrem Verband beantragen, nicht mehr beim Landesmusikrat NRW.
- Der 31.10.2025 als Frist zur Einreichung der Anträge ist daher für Sie nach heutigem Stand nicht mehr gültig, sondern Sie werden voraussichtlich noch länger Zeit haben. Sobald wir nähere Informationen dazu haben, bis wann, auf welchem Wege, mit welchen Unterlagen und bei welchen Ansprechpartner:innen Sie Ihr(e) Projekt(e) bei Ihren Verbänden beantragen können, werden wir Sie zeitnah hier darüber informieren. Bis dahin bitten wir darum, den Verbänden noch keine Anträge zuzuschicken.
- Ausnahme: Falls Sie dringend einen vorzeitigen Maßnahmebeginn benötigen, weil Sie z. B. schon Verträge schließen oder Noten leihen/erwerben müssen, können Sie ausnahmsweise Ihren Antrag auf dem bisher gültigen Antragsformular im PDF-Format (siehe Downloads) an amateurfoerderung@lmr-nrw.de schicken und wir leiten diesen dann als Übergangslösung zu gegebener Zeit an den entsprechenden Verband weiter. Wir möchten an dieser Stelle aber daran erinnern, dass durch den vorzeitigen Maßnahmebeginn ein späterer Anspruch auf Förderung nicht begründet wird und alle Ausgaben und Verbindlichkeiten, die bis zum Zeitpunkt einer evtl. Bewilligung oder Absage getätigt bzw. eingegangen werden, auf eigenes Risiko und (im Falle einer Absage) auch auf eigene Kosten erfolgen.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten noch um etwas Geduld.
Downloads für die Verbandsvereinsförderung
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