Förderung für die bei uns angeschlossenen Amateurmusikverbände und ihre Mitgliedsvereine
Neben der Förderung der verbandsfreien Vereine, Ensembles und Institutionen liegt uns als Dachverband insbesondere auch die Förderung unserer Mitgliedsverbände und ihrer Vereine am Herzen.
Wer ist in den beiden nachstehend aufgeführten Förderprogrammen antragsberechtigt?
- Blasmusikverband NRW e. V.
- Bund Deutscher Zupfmusiker Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
- ChorVerband Nordrhein-Westfalen e. V.
- Deutscher Harmonika Verband – Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
- Deutscher Zithermusik-Bund e. V.
- LandesMusikVerband NRW 1960 e. V.
- Landesverband der Liebhaberorchester NRW e. V.
- Verband der Feuerwehren in NRW, Fachausschuss Musik
- Verband deutscher Konzertchöre e. V. – Landesverband Nordrhein-Westfalen (VDKC NRW)
- Verband für Musik und Bildung NRW e. V. (vormals: Volksmusikerbund NRW e. V.)
- Verband Ostdeutsche Chormusik NRW
- sowie alle Vereine, die Mitglied in einem der vorstehend genannten Verbände oder deren Kreisverbänden sind
Vereins- und Verbandsförderung Amateurmusik
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW hat in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesmusikrat NRW neue Fördergrundsätze für die bei uns angeschlossenen Amateurmusikverbände und ihre Mitgliedsvereine entwickelt. Diese finden Sie zur Information weiter unten auf dieser Seite bei den Downloads.
==> Wichtig für alle Vereine der oben genannten Verbände: Bitte beantragen Sie Ihre Projekte und Konzerte ab sofort direkt bei Ihrem Verband, nicht mehr beim Landesmusikrat NRW. Für nähere Informationen zu Antragsfristen und -dokumenten wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an Ihren Verband. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Sonderförderprogramm „Innovation und Zukunftsfähigkeit in der Amateurmusik“ (2026 – 2028)
Das einmalige Sonderförderprogramm richtet sich an die oben auf dieser Seite genannten Amateurmusikverbände und ihre Mitgliedsvereine.
Was kann gefördert werden?
Projekte und Maßnahmen, die entweder besonders innovativ oder besonders nachhaltig und von besonderer Bedeutung für die Zukunftsentwicklung der Verbände und Vereine sind und z. B. Impulse für die Amateurmusik setzen, eine strukturelle Weiterentwicklung der Verbände und/oder Vereine anstreben, neue Zielgruppen ansprechen, Kooperationen umsetzen, der Nachwuchsgewinnung dienen oder Teilhabe / Inklusion / Partizipation ermöglichen.
Was muss eingereicht werden?
- Das vollständig ausgefüllte Antragsformular
- Ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, in dem alle erwarteten Ausgaben und Einnahmen einzeln aufgeführt sind (Upload im Webformular als PDF- oder Excel-Datei, eine optionale Vorlage für einen Kosten- und Finanzierungsplan finden Sie unten bei den Downloads)
==> Wichtig: Bei allen Förderungen des Landes sind seit dem 01.01.2026 Honoraruntergrenzen („Honorarmindeststandards“) zu beachten. Für die Höhe von Honoraren von professionellen Musik- und Kunstschaffenden, Dozierenden und Kräften der kulturellen Bildung gilt die Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich. Die Stadt Dortmund, initiiert durch das Kulturbüro Dortmund, hat als Hilfestellung zur Berechnung dieser Mindesthonorare einen praktischen Rechner entwickelt, der hier zu finden ist.
Gibt es Fristen zu beachten?
Nächste Antragsfristen: (für Projekte, die ab Eingang Ihres Antrags bei uns beginnen)
27.09.2026
25.10.2026
==> Entscheidungen über Zu- und Absagen erfolgen in der Regel möglichst zeitnah.
Wichtig:
- Vor Eingang Ihres Antrags bei uns dürfen Sie noch nicht mit dem Projekt begonnen haben.
- Nach Absenden Ihres Antrags im Webformular erhalten Sie per E-Mail eine automatische Eingangsbestätigung (bitte auch den Spam-Ordner prüfen). Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.
==> Weitere Informationen und Details finden Sie bei den Downloads, bitte lesen Sie sich die Hinweise zum Förderprogramm vor Antragstellung gründlich durch.