Vereins- und Verbandsförderung Amateurmusik
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW entwickelt derzeit in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesmusikrat NRW neue Fördergrundsätze für die bei uns angeschlossenen Amateurmusikverbände und ihre Mitgliedsvereine. Diese werden voraussichtlich in Kürze zur Antragsrunde 2027 hier veröffentlicht.
Wer wird in dem neuen Förderprogramm antragsberechtigt sein?
- Blasmusikverband NRW e. V.
- Bund Deutscher Zupfmusiker Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
- ChorVerband Nordrhein-Westfalen e. V.
- Deutscher Harmonika Verband – Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
- Deutscher Zithermusik-Bund e.V.
- LandesMusikVerband NRW 1960 e.V.
- Landesverband der Liebhaberorchester NRW e. V.
- Verband der Feuerwehren in NRW, Fachausschuss Musik
- Verband deutscher Konzertchöre e. V. – Landesverband Nordrhein-Westfalen (VDKC NRW)
- Verband für Musik und Bildung NRW e. V. (vormals: Volksmusikerbund NRW e. V.)
- Verband Ostdeutsche Chormusik NRW
- sowie alle Vereine, die Mitglied in einem der vorstehend genannten Verbände oder deren Kreisverbänden sind
==> Wichtig für alle Vereine der oben genannten Verbände: Bitte beantragen Sie Ihre Projekte ab sofort direkt bei Ihrem Verband, nicht mehr beim Landesmusikrat NRW. Für nähere Informationen zu Antragsfristen und -dokumenten wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an Ihren Verband. Die Kontaktdaten finden Sie hier.