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Wie entsteht der Kulturförderplan? Regionalkonferenz zur Umsetzung des Kulturfördergesetzes

Ist das Kulturfördergesetz eine Errungenschaft oder ein zahnloser Tiger? Dorothee Feller, Münsteraner Regierungsvizepräsidentin, ließ allenfalls in Nuancen des Tonfalls erahnen, welcher der von ihr benannten Alternativen sie zuneigt. Im Gebäude der Bezirksregierung Münster tagte die erste von fünf Regionalkonferenzen zur Umsetzung des Kulturfördergesetz (KFG) für NRW. Kulturministerin Ute Schäfer erkennt es als neues Markenzeichen für NRW, dass ihr Ministerium in vielen Bereichen das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern sucht.

"Mit dem Kulturfördergesetz unterstreichen wir die politische Bedeutung der Kultur. Es bietet eine grundlegende Standortbestimmung der Kulturförderung," so die Ministerin. Ein verbindlicheres Governancesystem sei entstanden, resummierte die Ministerin. Peter Landmann, ehemaliger Kulturabteilungsleiter des Ministeriums und nur theoretisch im Ruhestand, setzte den inhaltlichen Rahmen der Konferenz: Wie funktionieren Kulturförderplan und -bericht? Wie ist Partizipation organisiert? Welche Folgen hat das Gesetz für die Gemeinden? Und wie handhaben wir das Zuwendungsrecht? Die Konferenz fokussierte vor allem die ersten beiden Punkte:

Der Kulturförderplan soll grundsätzlich ab dem 2. Jahr einer Legislaturperiode für jeweils fünf Jahre gelten, der erste jedoch nur bis 2018. Er ist kein Kulturentwicklungsplan für das ganze Land, er regelt nur die Landeskulturförderung. Der Plan wird vom Kulturministerium aufgestellt im Einvernehmen mit dem Landtag. Das verleiht ihm mehr Verbindlichkeit, denn der Haushaltsvorbehalt im Plan wird dadurch zur Formsache, so Landmann. Die Verbände, auch die der Kommunen, werden angehört, nicht nur im Zuge eines rein formalen Anhörungsverfahrens, sondern mittels eines echten Diskurses. Individuelle Künstler sollen sich auch unmittelbar, nicht nur über die Verbände, einbringen.

Eva Krings, Gruppenleiterin im Kulturministerium, eröffnete einen Workshop mit einem Impulsreferat und erläuterte den Anteil der Partizipation: Das Kulturministerium spricht Künstlerinnen und Künstler individuell an und lädt im September 2015 Interessierte zu Dialogveranstaltungen mit vertiefter Befragung. Auch die Förderpreisträger des Landes aus den letzten sechs bis acht Jahren sollen interviewt werden. Kulturabteilungsleiterin Hildegard Kaluza griff später einen Vorschlag auf, Künstler auch über die Künstlersozialkasse anzusprechen, stellte dies aber erst für die nächste Runde des Kulturförderplans in Aussicht. Auch Hochschulen sollten in die Kommunikation mit den Künstlern eingebunden werden, zudem solle die Datenbank im Künstlerdorf Schöppingen genutzt werden.

Nach Befragung der Künstler, so Eva Krings, will das Ministerium Kulturinstitutionen und -verbände ansprechen und Oktober/November 2015 eine Großgruppenveranstaltung mit geladenen Teilnehmern durchführen. Dazu werde es zunächst die Anspruchsgruppen definieren. Unklar sei noch, so ergänzte später Landmann, wer dies vornehme und wer festlege, wer innerhalb der Gruppen eingeladen wird. Schließlich will das Haus zum Jahreswechsel Einvernehmen mit dem Landtag herstellen.

Der Kulturförderbericht soll eine Bestandsanalyse der Kulturpolitik,  programmatische Aussagen zu Herausforderungen der Kulturpolitik und Entwicklungsperspektiven bieten. Die Kulturpolitische Gesellschaft unterstützt seine Erarbeitung. Erscheinen soll der Bericht 2017. In der Diskussion wies Peter Kamp darauf hin, dass das Thema Kulturelle Bildung dann sowohl im Bericht der Jugendabteilung des Ministeriums (2016) als auch im Kulturförderbericht (2017) auftauche. Es könne dabei in Lücken der thematischen Abgrenzungen fallen. Das soll, so Eva Krings, im Auge behalten werden.

Hildegard Kaluza resummierte, dass das Kulturministerium nun in einen neuen Governance Prozess hineingehe. Die inhaltlichen Blöcke im Gesetz seien in der Konferenz gut aufgenommen worden. Im Blick seien die etablierten Strukturen ebenso wie die freien Szenen. Das Problem der interkulturellen Öffnung sei bislang aus ihrer Sicht auf der Bühne besser gelöst worden als backstage. Die Förderung müsse Kultureinrichtungen als Erlebens- und Erfahrungsorte stärken. Und die Digitalisierung berge Chancen und Risiken, sie stelle jedenfalls eine Herausforderung der Kulturförderung dar.

Am 29. Mai fand die zweite Regionalkonferenz in Dortmund (Regierungsbezirk Arnsberg) statt. In den drei übrigen Regierungsbezirken folgen die Konferenzen im Juni:
15. Juni 2015, Kulturfabrik Hangar 21, Charles-Lindbergh-Ring 10, 32756 Detmold.
16. Juni 2015, Tanzhaus NRW, Erkrather Straße 30, 40233 Düsseldorf.
24. Juni 2015, Freies Werkstatt Theater, Zugweg 10, 50677 Köln.

rvz

Foto: Kulturministerin Ute Schäfer eröffnet am 28. Mai 2015 die Regionalkonferenz zur Umsetzung des Kulturfördergesetzes in Münster; Foto: LMR NRW