Der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) fordert die Bundesregierung auf, im Zuge der geplanten Reform des Statusrechts selbstständige künstlerische und musikpädagogische Tätigkeiten endlich rechtssicher auszugestalten. Ohne klare gesetzliche Regelungen drohen gravierende Schäden für die musikalische Bildungs- und Kulturlandschaft in Deutschland. Selbstständige Tätigkeiten sind kein Randphänomen, sondern ein strukturell unverzichtbarer Bestandteil kultureller Arbeit. Der DTKV hat dafür den Begriff des „dualen Wegs“ geprägt.
„Abhängige Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit erfüllen im Kulturbereich unterschiedliche, nicht ersetzbare Funktionen erklärt Christian Höppner, Präsident des DTKV. Staatliche Regulierung darf nicht darauf abzielen, selbstständige Arbeit schrittweise zu verdrängen. Der DTKV fordert die gesetzliche Einführung einer Opt-Out-Regelung vom sozialversicherungsrechtlichen Statusprüfverfahren, wenn objektiv kein Schutzbedarf besteht. Was hier auf dem Spiel steht, ist nicht weniger als die Funktionsfähigkeit der musikalischen Bildungs- und Kulturlandschaft. Freiwillige Selbstständigkeit darf nicht länger unter Generalverdacht gestellt werden. Wo keine Schutzbedürftigkeit besteht, ist staatliche Überregulierung weder sozialpolitisch noch kulturpolitisch zu rechtfertigen.“
Das Statusprüfverfahren ist ein Schutzinstrument für abhängig Beschäftigte – seine pauschale Anwendung auf freiwillig selbstständige Tätigkeiten führt jedoch zu Rechtsunsicherheit, Bürokratie und zum Rückzug von Bildungs- und Kulturangeboten.
Konkret fordert der Verband: Besteht bereits eine gesetzliche soziale Absicherung, insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung, müssen Honorarverträge ohne aufwendige Statusprüfung rechtssicher möglich sein – sofern beide Vertragsparteien übereinstimmend eine selbstständige Tätigkeit vereinbaren und diese auch so gelebt wird. Typische Konstellationen sind festangestellte Orchestermusikerinnen und -musiker mit zusätzlicher Lehrtätigkeit oder selbstständige Künstlerinnen und Künstler mit wechselnden Engagements. Eine Opt-Out-Regelung würde hier Rechtssicherheit schaffen und unnötige Bürokratie abbauen.
Eine zentrale Rolle kommt der Künstlersozialkasse (KSK) zu. Sie ist die tragende Säule der sozialen Absicherung selbstständiger Künstlerinnen und Künstler. Der DTKV plädiert dafür, im Rahmen der Prüfung der Schutzbedürftigkeit eine bestehende Rentenversicherungspflicht der Auftragnehmerin, des Auftragnehmers nach den Bestimmungen des KSVG ausdrücklich als relevanten Faktor anzuerkennen.
Darüber hinaus fordert der DTKV klare gesetzliche Abgrenzungskriterien im Statusrecht (§ 7 SGB IV). Berufs- und branchentypische Organisationsformen wie feste Unterrichtszeiten oder die Nutzung von Infrastruktur dürfen nicht länger als Indizien abhängiger Beschäftigung fehlinterpretiert werden.
Angesichts der Befristung des § 127 SGB IV sieht der DTKV akuten Handlungsbedarf. „Ohne rechtzeitige Klarstellungen nimmt der Gesetzgeber bewusst in Kauf, dass bewährte Bildungs- und Kulturstrukturen wegbrechen“, so Christian Höppner. Sollte eine tragfähige Neuregelung nicht fristgerecht umgesetzt werden können, sei eine Verlängerung der Übergangsregelung zwingend erforderlich.
Der DTKV bietet an, den Gesetzgebungsprozess konstruktiv zu begleiten – erwartet aber, dass die Realität künstlerischer Arbeit endlich angemessen berücksichtigt wird.
(Pressemitteilung des Deutschen Tonkünstlerverbands vom 6.2.2026)