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Neuer Lizenzvertrag zwischen YouTube und Verwertungsgesellschaften aus Deutschland, Großbritannien und Schweden weist auf das Fehlen europäischer gesetzlicher Rahmenbedingungen

Die Verwertungsgesellschaften GEMA , PRS for Music (Großbritannien) und STIM (Schweden) haben über ihr Gemeinschaftsunternehmen ICE mit YouTube eine neue Lizenzvereinbarung geschlossen. Der Vertrag umfasst das Repertoire der drei Gesellschafter sowie einer Reihe von Independent-Verlagen aus über 130 Ländern weltweit. Über die so genannte ICE-Core-Licence (Kernlizenz) werden auch die neuen kostenpflichtigen  Angebote von YouTube wie YouTube Music erfasst.

Harald Heker, GEMA-Vorstandsvorsitzender, forderte die immer noch fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen seitens der Europäischen Union ein: „Die GEMA macht sich weiterhin gemeinsam mit ihren Mitgliedern dafür stark, dass das Europäische Parlament die Rechte der Urheber stärkt. Die Abstimmung am 5. Juli für das Verhandlungsmandat zur Reform des Urheberrechts im EU-Parlament war eine herbe Niederlage für die Kreativen. Wir setzen uns dafür ein, dass die EU eine rechtliche Pflicht zum Abschluss von Lizenzvereinbarungen verabschiedet, die die Vergütung der Kreativschaffenden sicherstellt und Nutzern der Online-Plattformen Rechtssicherheit beim Upload urheberrechtlich geschützter Inhalte gewährleistet.“

Die Vereinbarung mit YouTube zeigt, dass es möglich ist, zu Lösungen zu kommen. Doch solange der gesetzliche Rahmen nicht steht, sind Urheber und Verwertungsgesellschaften auf das freiwillige Entgegenkommen der Anbieter von Online-Plattformen angewiesen.

Quelle: www.gema.de