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Neue Corona-Schutzverordnung für NRW: Weiterhin gemeinsam Singen nur mit Maske oder geimpft, genesen, mit negativem PCR-Test

Singen bleibt schwierig: Die neue Corona-Schutzverordnung schreibt Maskenpflicht auch beim gemeinsamen Singen vor - nur nicht, wenn nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen, wobei ein PCR-Test erforderlich ist. Schülerinnen und Schüler gelten laut Auskunft des Gesundheitsministeriums generell als getestet. (§ 2 Abs. 8 S. 3). Auch in Clubs müssen nicht immunisierte Personen über einen negativen PCR-Test verfügen. Die Verordnung des Gesundheitsministers steht unter www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210817_coronaschvo_ab_20.08.2021.pdf.