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Kulturrat NRW: Der Druck auf den Landeskulturhaushalt wächst

Der Kulturetat des Landes Nordrhein-Westfalen soll laut des Haushaltsentwurfes im Jahr 2026 um 8,5 Mio. € sinken. Auch in den letzten beiden Jahren gab es Absenkungen des Haushaltsansatzes, die aber noch mit nicht verausgabten Restmitteln kompensiert wurden. Das ist in diesem Jahr nicht mehr möglich, es kommt also zu realen Kürzungen schon in der Haushaltsaufstellung. Der Kulturrat NRW erinnert auch daran, dass es trotz der gleichgebliebenen Ansätze im letzten Haushalt schon im Verlauf des Jahres 2025 zu teils deutlichen Kürzungen gekommen ist, insbesondere in den Darstellenden Künsten.

Für die Gesamtheit der nordrhein-westfälischen Kultur gibt das Land gerade 0,27 Prozent seines Haushaltes aus – ein Haushalt, der mit über 112 Mrd. € erneut auf ein Allzeit-Hoch gestiegen ist. Nicht nur reduziert die Kürzung des Kulturetats im dritten Jahr in Folge den Anteil der Kultur am stetig wachsenden Haushalt, vielmehr führten die erheblichen Preis- und Tarifsteigerungen zu faktisch gesunkener Kulturförderung. Diesen Effekt nun auch mit einer Kürzung des nominellen Haushaltsansatzes zu verschärfen, wird dem Auftrag für das Kulturland NRW nicht gerecht. Die Einsparungen müssen im Laufe der weiteren Haushaltsverhandlungen korrigiert werden.

In mehreren intensiven Gesprächen mit dem Kulturministerium hat der Kulturrat NRW diese grundsätzliche Position deutlich gemacht. Getragen wurden diese Gespräche von dem gemeinsamen Interesse, Schäden an der Kultur in Nordrhein-Westfalen bestmöglich abzuwenden. Insbesondere über folgende Punkte konnten wir uns mit Kulturministerin Ina Brandes verständigen, wovon die Ministerin auch dem Kulturausschuss des Landtages berichtete:

  • Sollten die Einsparvorgaben nicht zurückgenommen werden können, sollen Beiträge auch von institutionellen Trägern geleistet werden, damit der Spardruck nicht allein zulasten der freien Szene geht. Diese Verteilung auch auf die stärkeren Schultern wird vom Kulturrat NRW begrüßt.
  • Ebenso begrüßen wir die Zusage der Ministerin, dass keine Einzelakteure und keine Förderprogramme einer Streichliste zum Opfer fallen werden. Vielmehr soll über eine allgemeine Einsparung in den Programmen zwar das Volumen reduziert, aber keine Struktur zerstört werden.
  • Die Transparenz des neu strukturierten Kulturhaushaltes soll mit zusätzlichen Angaben in der Haushaltsberatung erhöht werden.

Der Kulturrat NRW bedankt sich ausdrücklich dafür, dass auch im Kontext der angespannten Haushaltslage ein konstruktives Gespräch über Folgen von Maßnahmen und damit eine Schadensbegrenzung für die NRW-Kultur möglich ist.

Die Honoraruntergrenzen stellen eine besondere Herausforderung für 2026 dar!

Neben der Entwicklung des Kulturhaushaltes stellt die Einführung der Honoraruntergrenzen eine Ausnahmesituation für das Jahr 2026 dar. Sie erfolgt nach Maßgabe des Kulturgesetzbuches, das die Berücksichtigung von Honoraruntergrenzen für Landesförderungen vorschreibt. Diese Selbstverpflichtung des Landesgesetzgebers sollte von der Landesregierung auch finanziell hinterlegt werden:

Der Kulturrat NRW fordert die Landesregierung deshalb auf, der 2026 erstmalig flächendeckend geltenden Verpflichtung auch finanziell zu entsprechen: Ein substanziell ausgestatteter Fonds für die Honoraruntergrenzen sollte Mittel zur Verfügung stellen und Zusatzaufwände in Folge der neuen gesetzlichen Verpflichtung auffangen.

Perspektivisch sollten die Förderprogramme entsprechend der Erfahrungen mit den neuen Vorgaben dauerhaft angepasst werden.

Lorenz Deutsch, Vorsitzender Kulturrat NRW, 07.10.2025

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