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Erinnerung: Antragsfrist für Laienmusikförderung 2021

Am 31. Oktober 2020 endet wieder die Antragsfrist für die Förderung von Laienmusikprojekten 2021 beim Landesmusikrat NRW. Der Förderkanon umfasst sechs verschiedene Förderprofile und reicht von Kinder- und Jugendprojekten über klassische Konzerte bis hin zu Pop-Festivals.

Hervorzuheben sind der ab dem kommenden Jahr neu geschaffene Förderbereich für interkulturelle Projekte, als Nachfolgeförderung für das im letzten Jahr eingestellte Projekt „Brückenklang“ und die Förderung von Kompositions- und Arrangement-Aufträgen. Seit diesem Jahr sind auch die Kooperationsprojekte zwischen Laien- und Profimusikern in den allgemeinen Förderkanon eingegliedert.

Grundsätzlich antragsberechtig sind in NRW ansässige Vereine und Gruppen, sowie kirchliche Ensembles und die geförderten Maßnahmen müssen in NRW stattfinden. Für das kommende Jahr beantragte Projekte dürfen frühestens im März 2021 beginnen und müssen bis Januar 2022 abgeschlossen sein. Bitte reichen Sie Anträge bis zum 31. Oktober 2020 postalisch beim Landesmusikrat NRW ein. Weitere Förderbedingungen und Details zu den Förderprofilen entnehmen dem Kriterienkatalog: https://www.lmr-nrw.de/foerderung/laienmusik

Bei Fragen zu dem Förderprogramm wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterinnen Frau Wilke und Frau Schuster.

Foto: Kai Kullen