Der Landesmusikrat NRW unterstützt kulturelle und inklusive Vielfalt bei Musikprojekten mit geflüchteten Menschen aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW. Anträge können bis zum 30. November 2021 eingereicht werden.
Gefördert werden nachhaltige musikalische Aktionen mit der Ausrichtung auf kulturelle und inklusive Vielfalt – z.B. Workshops zum Spracherwerb, Bandworkshops, Musikgruppen, offenes Musizieren, Instrumentalunterricht, Konzerte und vorbereitende Probephasen, Festivals usw.
Eine Erhöhung des Anteils von geflüchteten Musiker:innen in Leitungsfunktionen wird ausdrücklich angestrebt. Eine gendergerechte und divers gestaltete Auswahl der Mitwirkenden ist wünschenswert.
Bei der Antragstellung sollte ausgeführt werden, welchen Einfluss COVID-19 auf das Projekt haben könnte und welche Anpassungsmaßnahmen ggf. angedacht sind. Im Folgenden finden Sie alle relevanten Dokumente:
- Detaillierte Ausschreibung
- Ausfüllbares Antragsformular
- Leitfaden Antragstellung
- ein Eigenanteil von 10 % ist wünschenswert und kann in Form von bürgerschaftlichem Engagement erbracht werden
Projekte dürfen frühestens am 01.01.2022 beginnen und müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die zuständige Mitarbeiterin:
Sandra Hoch
Tel. 0211 862064-13
s.hoch@lmr-nrw.de
Foto: Das geförderte Bandprojekt "5000 Miles", vgl. Meldung vom 22.10.21 . Foto: 5000 Miles