Navigation für Screenreader Zur Hauptnavigation springen | Zum Seiteninhalt springen | Zur Meta-Navigation springen | Zur Suche springen | Zur Fuß-Navigation springen

Ausschreibung 35. NRW-Landeswettbewerb „Jugend jazzt“: Solo und Jazzorchester

Der nächste NRW-Landeswettbewerb “Jugend jazzt” findet statt am 1./2. Februar 2020 in der Musikschule Dortmund und ist ausgeschrieben in den Kategorien „Solo“ und „Jazzorchester“.

Für die Solokategorie sind Mitwirkende mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen zugelassen, die nach dem 02.02.1995 geboren sind. Jugendliche, die in einer musikalischen Ausbildung (Vollstudium) oder in der musikalischen Berufspraxis stehen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Das Wettbewerbsprogramm unterliegt keinen stilistischen Beschränkungen. Jeder Teilnehmer sollte die Musik vortragen, die er mag. Unverzichtbarer Bestandteil des Vortrags ist die Improvisation. Die Jury freut sich auf kommunikative und originelle Beiträge.

Für die Wertungen in der Kategorie Jazzorchester können sich Big Bands bewerben, deren Mitglieder ihren Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen angemeldet haben, nach dem 02.02.1995 geboren sind und nicht in einer musikalischen Berufspraxis stehen. Da es sich um einen Jugendwettbewerb handelt, sind Nicht-Laien und Mitspieler, die vor dem 02.02.1995 geboren sind, grundsätzlich nicht zugelassen. Teilnahmeberechtigt sind Jazzorchester aller Stilbereiche und Besetzungsvarianten. So genannte „Auswahlorchester“ sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Anmeldeschluss ist der 15. Dezember 2019.

In der Solokategorie werden erste, zweite und dritte Preise in Höhe von 50 bis zu 100 Euro vergeben, bei den Jazzorchestern von 50 bis zu 400 Euro. Die besten Solisten und Solistinnen der Orchester können mit Sonderpreisen ausgezeichnet werden.

Die „Werner Richard - Dr. Carl Dörken Stiftung“ stellt Förderpreise für herausragende Leistungen in Höhe von je 300 Euro für Jazzorchester sowie je 100 Euro für den besten Solisten oder die beste Solistin der jeweiligen Altersgruppe zur Verfügung.

Das Jazzorchester, das von der Jury als beste Formation des Wettbewerbs bestimmt wird, erhält die Empfehlung zur Bundesbegegnung „Jugend jazzt“ im Mai 2020 in Hamburg.

Preisträger und Preisträgerinnen der einzelnen Kategorien werden in einem Konzert am 28. Februar 2020 im Dortmunder Jazzclub ’domicil’, Hansastr. 7-11, vorgestellt.
Tickets unter: www.domicil-dortmund.de

Ausschreibung und Anmeldeformulare sind als PDF-Dateien zum Download beigefügt.

Der Landeswettbewerb „Jugend jazzt" steht in der Trägerschaft des Landesmusikrats NRW und wird durchgeführt in Kooperation mit der Musikschule Dortmund und dem Jazzclub "domicil". Der Wettbewerb wird gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW sowie durch die „Werner Richard - Dr. Carl Dörken Stiftung“.