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Spielstättenprogrammprämie

Für herausragende Programme von Spielstätten des Jazz und des avancierten Pop/Rock vergeben das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und der Landesmusikrat NRW regelmäßig Spielstättenprogrammprämien. Die Prämie beträgt zwischen 5.000 und 25.000 Euro für ein herausragendes Programm einer Spielzeit, je nach Beschluss der Jury. Antragsberechtigt sind Spielstätten, die sich für Jazz, Improvisierte Musik, avancierte Pop/Rock-Musik oder Genres und Musikkulturen in deren Grenzbereichen engagieren und dabei Nachwuchskünstlern oder regional wirksamen Bands ein Forum bieten.

Ausschreibung und Antragsformular sind als PDF-Dateien zum Download beigefügt. Bitte das Formular vor dem Ausfüllen herunterladen und dann senden an: spielstaetten@lmr-nrw.de

Eva Luise Roth

Referentin Amateurmusik und Berufsmusik

E-Mail 0211 862064-15