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Mit Mut der Krise trotzen: Kultur gegen Einsamkeit in Wohneinrichtungen

Auf Initiative des nordrhein-westfälischen Landtags spielen und singen in diesem Herbst und diesem Winter Chöre, Musikvereine und Instrumentalgruppen vor und in Seniorenheimen des ganzen Landes. Die Landesregierung hat dazu 1,3 Mill. Euro bereitgestellt und gibt damit nicht nur einen wichtigen Impuls gegen Einsamkeit in Wohneinrichtungen, sondern auch in die Aktivierung der Amateurmusik von Nordrhein-Westfalen. Die Geschäftsstelle des Landesmusikrats hat das Programm mit Jahresende 2021 abgeschlossen, bei Mitgliedsverbänden der Amateurmusik schließt es nach zweimaliger Verlängerung nun Ende Mai 2022.

Die 13 Verbände für Amateurmusik im Dachverband Landesmusikrat NRW und ihre insgesamt 4.500 Mitgliedsvereine haben diese Initiative sehr begrüßt und ihre Ensembles und Chöre mobilisert. Reinhard Knoll, Präsident des Landesmusikrats NRW: „Die Bereitschaft, Menschen in Wohneinrichtungen mit Musik aus ihrer Einsamkeit zurück ins gesellschaftliche Leben zu holen, ist bei unseren Vereinen groß. Es braucht nur wenig finanzielle Unterstützung, um das Engagement zu ermöglichen. Landtag und Landesregierung geben hier das richtige Signal.“

Die Initiative des Landtags ermöglichte pro Auftritt 200 Euro Aufwandsentschädigung. Von Aachen bis Höxter besuchten Vokalensembles, Blasmusikformationen, Spielmannszüge, Kapellen der Feuerwehren, Mandolinengruppen und andere Gemeinschaften des Musizierens Wohneinrichtungen, um zu spielen und zu singen. Der Landesmusikrat NRW koordinierte diese Aktion.

Auftritte aus dem Zeitraum 29. September bis 17. Dezember 2022 konnten abgerechnet werden. Die Auszahlung konnte bis Jahresende erfolgen. Konzerte von Einzelmusikerinnen und -musikern konnten nicht abgerechnet werden. Unbedingt erforderlich was es, die Musikfolge in den GEMA-Meldebogen einzutragen. Beide Formulare stehen unten zum Download bereit.

Ensembles, die Mitglied in einem der bei uns organisierten Amateurmusikverbände sind (z. B. im Chorverband NRW, Volksmusikerbund NRW etc.), wenden sich bzgl. der Einreichung der Formulare bitte an ihren jeweiligen Verband. Ensembles, die nicht in Verbänden organisiert sind sowie die Ensembles des Bunds deutscher Zupfmusiker NRW, des Landesverbands der Liebhaberorchester NRW, des Deutschen Zithermusik-Bundes NRW und des Verbands Ostdeutsche Chormusik schicken das Abrechnungsformular und den ausgefüllten GEMA-Meldebogen nach erfolgtem Auftritt ausschließlich per Post an den Landesmusikrat NRW, Klever Str. 23, 40477 Düsseldorf.

Die Abrechnungsbögen wurden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, bis die Mittel erschöpft sind: First come, first served. Für Abrechnungen gegenüber der Geschäftsstelle des Landesmusikrats galt eine Höchstgrenze von fünf Auftritten pro Ensemble. Einsendungen von Abrechnungen und Meldebögen mussten spätestens bis zum 21. Dezember in der Geschäftsstelle sein.

Etwaige Rückfragen zu Abrechnungen mit dem Landesmusikrat bitte an Verena Schuster (v.schuster@lmr-nrw.de, 0211-862064-10) und Laura Wilke (l.wilke@lmr-nrw.de, 0211-862064-17).

Die Aktionen unter dem Titel „Mit Mut der Krise trotzen“ erfolgten auf Initiative des Landtags NRW und wurden mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW gefördert.