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Zustimmung des Ausschusses für Kultur und Medien des Landtags NRW zum Entwurf des Kulturgesetzbuches für NRW

Der Ausschuss für Kultur und Medien des Landtags NRW hat dem Regierungsentwurf zum Kulturgesetzbuch für NRW mit Stimmen von CDU, FDP, Die Grünen und der AfD zugestimmt. Die SPD hat sich enthalten. Das Gesetz zum Erlass eines Kulturgesetzbuches sowie zur Änderung und Aufhebung weiterer Vorschriften (Kulturrechtsneuordnungsgesetz) hat seit dem Referentenentwurf eine ganze Reihe von Vorschlägen aus den Reihen der Verbände, insbesondere des Landesmusikrats NRW und des Kulturrats NRW aufgenommen.

Es muss sich der Referenz des noch gültigen Kulturfördergesetzes für NRW stellen und kann zum Beispiel durch präzisere Selbstverpflichtungen des Landes in Bezug auf die freie Szene an Künstlerinnen und Künster sowie ihrer Infrastruktur, durch konkretere Förderverpflichtungen zur Kultur in ländlichen Räumen, durch die Zuweisung von Aufgaben in mehreren Genres an Verbände sowie durch Regelungen für die Musikschulen überzeugen. Bei landesgeförderten Vorhaben soll künftig eine Mindesthonorargrenze gelten, die allerdings aus Empfehlungen der Verbände und anderen Richtlinien noch erarbeitet werden muss.

Der Kulturpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Andreas Bialas begründete seine Enthaltung mit einem zu hohen Anteil von beschreibenden Aussagen und Redundanzen am Gesetzestext und einem zu geringen Regelungscharakter. Er kündigte einen Änderungsantrag an, der im Ausschuss für Kultur und Medien nicht mehr behandelt werden kann, sondern dem Plenum vorgelegt werden wird. Die Abstimmung im Plenum wird in den Sitzungen am 26. bis 28. November erwartet.

Der Kulturrat NRW hat die Zustimmung des Ausschusses für Kultur und Medien mit einer Pressemitteilung begrüßt (https://www.kulturrat-nrw.de).