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"Zuhause sein. Ankommen / Annehmen / Sich-Einlassen": Sonderprojektförderung des NRW Landesbüros Freie Darstellende Künste e.V.

Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert im Jahr 2016 mit Mitteln des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW künstlerische Projekte zum Thema Willkommens- und Teilhabekultur vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen im Umgang mit Geflüchteten. Die Projekte sollen insbesondere auch Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrungen ansprechen bzw. einbeziehen. Der kulturelle Austausch auf Augenhöhe steht im Zentrum. Die Projekte verstehen sich als Beitrag zu einem integrativen bzw. inklusiven künstlerischen und kulturellen Angebot.

Antragsfrist: 18. September 2016

Die Projekte müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • die Projekte haben einen deutlich erkennbaren künstlerischen Schwerpunkt,
  • die Kinder und Jugendlichen sind aktiv am künstlerischen Prozess beteiligt
  • sie sollen auch Kinder und Jugendliche ansprechen, für die die Begegnung mit Kunst und Kultur (noch) nicht selbstverständlich ist
  • die Teilnahme muss für sie kostenfrei sein
  • die Projekte sollten vorrangig die Altersgruppe der 10- bis 14-jährigen in den Blick nehmen, wobei Ausnahmen (insbesondere bei offenen Angeboten) möglich sind
  • ein finanzieller Eigenanteil der Projektpartner ist in der Regel erforderlich.

Mindestens einer der kooperierenden Projektträger muss in einer Kommune/einem kommunalen Verbund aktiv sein, die/der im Programm Kulturrucksack NRW mitwirkt. Das Projekt muss auch der/dem Kulturrucksackbeauftragten bekannt gemacht und nach Möglichkeit mit anderen Aktivitäten des Programms vernetzt werden.

Antragsteller für diese Projekte können kulturelle Initiativen, Vereine, Zusammenschlüsse oder Einzelpersonen der professionellen freien Kunst- und Kulturszene, die ihren Wohnsitz und Wirkungskreis in Nordrhein-Westfalen haben, sein.

Diese Fördergelder sind allen Sparten und künstlerischen Arbeitsfeldern mit Schwerpunkt auf freien darstellenden und performativen Künsten, deren Projekte sich durch künstlerische Qualität auszeichnen, zugänglich.

Die Projekte müssen im Haushaltsjahr 2016 abgeschlossen werden. Die Förderhöhe beträgt 10.000 Euro pro Projekt.

Weitere Informationen und Antragsformulare unter <link http: www.nrw-lfdk.de>www.nrw-lfdk.de