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Vergabe der Spielstättenprogrammprämien NRW am 16. Januar im Stadtgarten Köln

Staatssekretär Prof. Klaus Schäfer zeichnet am 16. Januar neun Spielstätten des Jazz und Rock für ihre Programme im Winter 2011/12 aus. Die Spielstättenprogrammprämien in Höhe und 5.000 und 10.000 Euro gehen an kleine und mittlere Foren in NRW, die sich besonders dem Nachwuchs in Jazz und Rock sowie den Bands geöffnet haben, welche sich vor allem in ihrer Region betätigen.

Die Auszeichnung der Vertreter der Spielstätten erfolgt im Rahmen der Eröffnung der „Cologne Music Week“ am 16. Januar, 18 Uhr, in der Lounge des Stadtgartens Köln. Angelika Niescier und Christoph Hillmann sorgen für die musikalische Umrahmung. Angelika Niescier ist auch Mitglied der Jury, die neben ihr aus Christina Fuchs (Musi-kerin), Judith Krafzcyk (Projektleitung Create.Music.OWL), Thomas Baerens (Referatsleiter Musik, Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW), Dr. Bernd Hoffmann (Redaktionsleiter Jazz WDR3), Matz Kastning (freier Journalist WDR5) und Martin Laurentius (Jazz Thing) bestand.

Mit je 10.000 Euro werden ausgezeichnet:
Domicil, Dortmund; Klangbrücke, Aachen; Bunker Ulmenwall, Bielefeld; Loft, Köln

Preise zu je 5.000 Euro erhalten:
Jazzkeller, Krefeld; Kulturzentrum Pelmke, Hagen; Ort, Wuppertal; Jazzschmiede, Düsseldorf; Bollwerk 107, Moers

Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt ist frei. Die Gäste sind herzlich eingeladen, anschließend um 19:30 Uhr die Eröffnung der „Cologne Music Week“ im Stadtgarten zu besuchen. Das Programm der Cologne Musik Week erstreckt sich über sechs Tage und verteilt sich auf verschiedene Veranstaltungsorte im gesamten Kölner Stadtgebiet. Es werden gezielt lokale und regionale Nachwuchsbands präsentiert und anhand von Ausstellungen Brücken zwischen Design- und Popkultur geschlagen.

Die Spielstättenprogrammprämien wurden vom Landesmusikrat NRW initiiert und getragen, sie werden vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW und von der Initiative Musik gemeinnützige Projektgesellschaft mbH mit Projektmitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert. Die Prämien werden auf Antrag vergeben, die Nichtberücksichtigung einer verdienten Initiative aus NRW bedeutet von daher erst einmal keine Aussage über die Qualität ihrer Arbeit.

rvz