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Verbände schlagen Modernisierung des Zuwendungsrechts vor

Eine große Zahl nordrhein-westfälischer Verbände hat ein Papier mit Reformvorschlägen zum Zuwendungsrecht ausgearbeitet und der Landesregierung übersandt. Beteiligt haben sich dabei auch Kulturrat NRW, LAG Soziokultureller Zentren NRW und Landesmusikrat NRW. Zu den weiteren Verbänden zählen die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW, die Projektgruppe „Zuwendungspraxis“ der AG für wirtschaftliche Verwaltung (AWV), der pro familia Landesverband NRW, der Dachverband Biologische Stationen NRW, die Arbeitsgemeinschaft Offene Türen Nordrhein-Westfalen.

Das Papier ist das Ergebnis ausführlicher und intensiver Diskussionen in den Verbänden und Organisationen der Zivilgesellschaft Nordrhein-Westfalens. Es nimmt die im Koalitionsvertrag Nordrhein-Westfalens von 2017 intendierte Vereinfachung des Zuwendungsrechts im Kulturbereich auf. Nach einer Analyse der Problemlage für den Bereich des gesamten Dritten Sektors arbeitet der Text Möglichkeiten für eine effektive Vereinfachung des Zuwendungsrechts heraus. Die Initiatoren führen nun Gespräche mit der Landesregierung und den Fraktionen im Landtag, um gemeinsam eine Modernisierung des Zuwendungsrechts auf den Weg zu bringen.

Der Text steht hier zum Download bereit.