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Teilnahmefrist des Landeswettbewerbs Jugend komponiert NRW: 30. April 2024

Ziel des Landeswettbewerbs Jugend komponiert ist es, Kinder und Jugendliche zum Komponieren anzuregen, eine Auswahl von Preisträgerwerken öffentlich zur Aufführung zu bringen und mittels geeigneter Anschlussmaßnahmen und der Vergabe von Preisen zum weiteren Komponieren zu motivieren. Daher lädt der Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen alle Schülerinnen und Schüler des Landes ein, sich an Jugend komponiert zu beteiligen.

Teilnahmebedingungen:

  1. Teilnehmen kann jede:r, der:die im Jahr 2023 eine allgemein bildende Schule (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, berufsbildende Schule) in Nordrhein-Westfalen besucht.
  2. Jeder Teilnehmende kann insgesamt bis zu drei Arbeiten einreichen,
    und zwar für folgende Sparten:

    A: Musik aller Stilrichtungen, in Partitur notiert;
    B: Improvisationen, Collagen, Elektronische und Computermusiken, auf Tonträger eingereicht.


    Die Arbeiten der Sparte A sind als Partituren in pdf-Format einzureichen, die Arbeiten der Sparte B als Tonträgerdokumentation zusammen mit einer schriftlichen Beschreibung des verwendeten Materials und seiner Verarbeitung (Länge höchstens eine DIN-A4-Seite).
    Alle Werke bzw. Tonträger müssen mit dem Namen der Urheber:innen versehen sein, bei vertonten Texten auch mit der Angabe der Textdichter:innen.
  1. Die Uraufführung preisgekrönter Werke erfolgt in einem Preisträgerkonzert, das im Frühsommer 2024, wahrscheinlich in Köln, stattfindet.
    In dieser Veranstaltung werden auch die Preise und Urkunden an die Teilnehmenden verliehen, deren Werke dort nicht zur Uraufführung kommen können. Bis zu diesem Datum dürfen die eingereichten Werke weder in größerem Rahmen aufgeführt noch verlagsgebunden sein.
  2. Die eingereichten Arbeiten sollten entweder von den Komponist:innen selbst oder von Freund:innen und Mitschüler:innen aufgeführt werden können.
    Möglich sind aber auch Arbeiten, die von professionellen Musiker:innen interpretiert werden.
  3. Eine Beratung der Komponist:innen, beispielsweise durch das Fach Musik unterrichtende Lehrer:innen, ist zulässig, muss aber in einer Erklärung bei der Anmeldung offengelegt werden. Die formbildende Grundlage und die endgültige Fassung müssen in jedem Fall eigenverantwortlich erstellt worden sein. Die Partitur oder die auf Tonträger festgehaltene Komposition muss von den Einreichenden selbst stammen.
  4. Eine Bevorzugung bestimmter Stile oder Stilrichtungen findet nicht statt, insbesondere auch nicht zwischen sog. E-Musik und U-Musik, d.h. Werke für folkloristische Gruppen oder Volksmusikensembles und Pop- oder Rock-Stücke sind gleichermaßen willkommen wie Kompositionen für klassische Ensembles. Zulässig sind auch Vertonungen von Texten jeglicher Art  als Chorwerke, Sprechchorstücke usw., ggf. auch mit Instrumental- oder Tonträgerbegleitung. Freigestellt ist ferner, ob das eingereichte Werk in einheitlicher Stilistik oder im Stil pluralistischer, ggf. auch im Stil konfrontierender Art gestaltet ist.
    Ausschlaggebend für die Beurteilung sind Kriterien wie Ideenreichtum ("Einfälle"), erkennbare Verlaufsplanung, bewusste Ausformung und Gestaltung, Individualität. Bei der Auswahl der zu prämierenden Werke wird auch das Alter der Teilnehmenden berücksichtigt.
  5. Das Anmeldeformular ist vollständig auszufüllen und mit dem Noten- bzw. Tonträgermaterial einzusenden. Bei Minderjährigen muss das Einverständnis der Erziehungsberechtigten durch Unterschrift bekundet sein.
    Ferner ist beizufügen:
    Ab Klasse 10 eine Bescheinigung der Schule, die besucht wird bzw. bis zur Mitte des Jahres 2023 besucht worden ist, mit Angabe der besuchten Klasse. Bei Abiturient:innen genügt eine Kopie des Zeugnisses (Noten können geschwärzt werden);
    Bei Kompositionen von mehreren Jugendlichen die Angaben zu den Personen der weiteren jugendlichen Urheber:innen;
  6. Die Partituren oder Tonträger müssen bis zum 30. April 2024 (Datum des Poststempels) an den Landesmusikrat NRW geschickt werden (Adresse und Email s. unten).
  7. Mit Einsendung der Werke erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen an. Falsche Angaben oder andere Verstöße (z.B. öffentliche Aufführungen der Werke) führen zum Ausschluss vom Wettbewerb bzw. zum Entzug eines zuerkannten Preises.

Bewertung und Preise

  1. Eine Jury aus Komponist:innen, Instrumentalist:innen und Musiklehrer:innen bewertet alle eingesandten Werke. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Juror:innen sind hinsichtlich der Bewertung zu Verschwiegenheit verpflichtet.
  2. Jede:r Preisträger:in erhält eine Urkunde. Diese wird im Preisträgerkonzert ausgehändigt. Alle Preisträger:innen werden vorab schriftlich benachrichtigt.
  3. Darüber hinaus werden Geldpreise vergeben, die mit den Urkunden überreicht werden.

Trägerschaft

Jugend komponiert wird getragen und durchgeführt vom Landesmusikrat NRW e.V. und ist ein Förderprojekt des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW.

Kontaktadresse:

Landesmusikrat NRW e.V., Michael Bender, Klever Str. 23, 40477 Düsseldorf

Tel.: 0211/862064 -18, E-mail: juko@lmr-nrw.de

www.lmr-nrw.de