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Teilerfolg: Der AI Act ist nicht am Ziel

Verhandler des Europaparlaments und der EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf Umrisse eines AI Acts geeinigt. Wie genau die Regulierung der Künstlichen Intelligenz aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Die Details sollen noch bis in den Januar verhandelt werden. Danach sollen Europaparlament und Mitgliedsstaaten dem Act zustimmen.

Nach ersten Informationen schreibt der AI Act ein Transparenzgebot in Form von Verpflichtungen fest. Der Kulturrat NRW begrüßt den obligatorischen Charakter der geplanten Regelungen. Den Verhandlern ist damit ein wegweisender Auftakt für die weitere Arbeit am Act gelungen. Die zuvor diskutierte Selbstregulierung der Unternehmen hätte den Interessen der Kunstszene und Kulturwelt nicht gedient, ebenso wenig den von KI massenhaft verarbeiteten geschützten Inhalten. Wie genau aber die Transparenz erreicht werden soll und ob dies den AI-Unternehmen wirklich Grenzen setzen wird, ist noch unklar.

Unklar ist auch, wie sich die überraschende politische Initiative Deutschlands, Frankreichs und Italiens vielleicht doch im Detail des Regelwerks Bahn brechen wird. Der Kulturrat NRW lehnt diese Initiative nach wie vor ab. Sie stellt das europaweite Schaffen der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Disposition und gibt es der Verwertung durch die Foundation Models frei – dies offenbar nur, um einer sehr kleinen Zahl europäischer KI-Unternehmen freie Entfaltung zu ermöglichen.

Der Kulturrat NRW fordert als Zusammenschluss der Verbände von Kunst- und Kulturschaffenden in Nordrhein-Westfalen, dass die Verhandlungspartner nun die Transparenz und Kennzeichnungspflicht detailliert, glasklar und durchsetzbar in die Einzelbestimmungen des AI Acts hinein formulieren. Der Schutz unserer künstlerischen und kulturellen Inhalte ist es wert.

Lorenz Deutsch, Vorsitzender des Kulturrats NRW

Kontakt: E-Mail: presse@kulturrat-nrw.de / Tel.: 0221-178 98209

(Pressemeldung des Kulturrats NRW vom 11.12.2023)