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Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates, der Initiative Urheberrecht und des Berufsverbands mediamusic zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Anpassung des Urheberrechts

Der Deutsche Kulturrat hat zu dem Diskussionsentwurf des Justizministeriums Stellung genommen, mit dem das Ministerium ein erstes Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts entwirf und damit die „EU-Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt“ umzusetzen versucht. Die Stellungnahme steht hier zum Download bereit.

Der Deutsche Kulturrat versucht damit, die gemeinsamen Positionen seiner Mitglieder zu bündeln. Das Mitgliederspektrum umfasst sowohl Verbände der Urheber und ausübenden Künstler als auch Verwerterverbände sowie Zusammenschlüsse von Bildungs- und Kulturinstitutionen.

Die Initiative Urheberrecht hat bereits am 31. Januar zum Diskussionsentwurf Stellung genommen. Die Initiative kritisiert, dass der Entwurf nicht die erforderlichen Änderungen des Urhebervertragsrechts vorschlägt. Diese seien mindestens ebenso dringlich wie die vorgelegten Umsetzungsvorschriften. In der Initiative Urheberrecht arbeiten 35 Verbände und Gewerkschaften zusammen, die die Interessen von insgesamt rund 140.000 Urheberinnen und Urhebern sowie ausübenden Künstlerinnen und Künstlern vertreten. Die Stellungnahme steht hier zum Download bereit.

Der Berufsverband mediamusic, Mitgliedsverband im Landesmusikrat NRW, erkennt (gleichfalls am 31. Januar) im Diskussionsentwurf eine Reihe von unterstützenswerten Vorschläge, vermisst jedoch eine Balance der Interessen, die durch ein Vorziehen der urhebervertragsrechtlichen Korrekturen möglich gewesen wäre. Der Berufsverband vertritt die die Interessen von Berufsurheberinnen und -urhebern an der Schnittstelle von Musik und A/V-Medien.

Der Landesmusikrat NRW und Partner haben am 12. November 2019 durch die Veranstaltung "Von Musik leben" mit Fachreferaten und Diskussionen die Dringlichkeit beleuchtet, die die Umsetzung der EU-Richtlinie und speziell das Urhebervertragsrecht auf die Erlösmöglichkeiten der musikalisch Kreativen haben. Auch der Bericht über diese Tagung steht hier zum Download bereit. 

rvz