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Start des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Auf einer Registrierungsplattform können Veranstalter geplante Veranstaltungen eintragen lassen, deren eventuellen Einnahmeausfall sie zur Förderung beantragen möchten. Der Sonderfonds der Bundesregierung für Kulturveranstaltungen möchte durch diese Risikoabsicherung zu einem breiten Start von Kulturveranstaltungen ermutigen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die 16 Landesregierungen. Nordrhein-Westfalen übernimmt eine Sonderrolle in dem Verfahren, in dem es deutschlandweit für die Beratung von Antragstellern sorgt. Der Sonderfonds richtet sich an privatwirtschaftliche, aber auch an öffentlich-rechtliche Träger von Veranstaltungen, bei denen die öffentliche Förderung nur einen Teil der Kosten deckt und die Deckungslücke durch Eintrittsgelder erwirtschaftet werden muss. Für den Fonds stehen bis zu 2,5 Milliarden Euro Fördermittel bereit.

Der Sonderfonds besteht aus zwei Bausteinen:

Eine Wirtschaftlichkeitshilfe soll kleinere Veranstaltungen fördern, die ab dem 1. Juli 2021 durchgeführt werden und an denen unter Beachtung coronabedingter Hygienebestimmungen bis zu 500 Besucher teilnehmen. Ab dem 1. August 2021 werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besuchern gefördert. Durch eine Bezuschussung der Einnahmen aus Ticketverkäufen werden so die wirtschaftlichen Risiken reduziert und die Planbarkeit und Durchführbarkeit von Veranstaltungen verbessert. Daneben stellt der Sonderfonds ab dem 1. September 2021 eine Ausfallabsicherung bereit, die Kulturveranstaltungen ab 2.000 Besucherinnen und Besuchern dadurch Planungssicherheit verschafft, dass im Falle coronabedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen von Veranstaltungen ein Teil der Ausfallkosten durch den Fonds übernommen werden.

Antragsberechtigt sind Veranstalter folgender – in Deutschland stattfindender – Kulturveranstaltungen, welche Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets erzielen:

  • Aufführungen der darstellenden Kunst
    • Theater (Musiktheater, Schauspiel)
    • Musical
    • Tanz (einschließlich Volkstanz)
    • Puppen-, Figuren- und Objekttheater
    • Performing Arts
    • Varieté, Zirkus
    • Kleinkunst (Kabarett, Comedy, Artistik)
  • Konzerte einschließlich Livemusik-Konzerte mit einem kuratierten Musikprogramm
  • Vorführungen in den Bereichen Film und Medien, einschließlich Kinos und Freiluftfilmvorführungen
  • Sonderausstellungen zur Vermittlung künstlerischer oder kultureller Inhalte, einschließlich
    • Sonderausstellungen der Bildenden Kunst sowie Fotografie und Lichtkunst
    • Natur- und kulturhistorische Sonderausstellungen
    • Sonderausstellungen der Erinnerungskultur
  • Lesungen und sonstige Literaturveranstaltungen
  • Festivals aller Kunstsparten und spartenübergreifende Kulturveranstaltungen in den o.g. Sparten

Informationen und Registrierung:

https://www.kulturrat.de