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popNRW schreibt erneut Förderung für junge Musikunternehmen aus, die mit Künstlerinnen und Künstlern zusammenarbeiten

Heute startet die neue Antragsphase für die im letzten Jahr erstmalig ausgeschriebenen branchenbezogene Förderung (Modul 1 & 2) von popNRW. Das Förderprogramm popNRW möchte damit neue Wege zur Stärkung des Musikstandorts NRW aufzeigen und die Infrastrukturentwicklung unterstützen. Hierfür wurden zwei Förder-Module ins Leben gerufen, die sich explizit an junge Musik-Businesses richten, die mit Künstler*innen aus NRW zusammenarbeiten.

Trotz oder bedingt durch den Weggang vieler Firmen (Agenturen, Managements, Label und Verlage), haben sich inzwischen einige junge Initiativen und Start-Up Unternehmen im Musikbusiness-Bereich gegründet. Junge Booking-Kollektive, Indie-Labels und andere in NRW eingetragene Einzelunternehmen, versuchen mit innovativen Ideen, großer Leidenschaft und geringen finanziellen Ressourcen in NRW lebende Künstler*innen aufzubauen und zu unterstützen.

Im letzten Jahr konnten über die Förderung insgesamt 9 Unternehmen bei ihren Vorhaben unterstützt werden.

Im Modul 1, der Anschubfinanzierung können bis zu 10.000 € brutto für ein Starter- oder Aufbau-Paket beantragt werden, die z.B. für strukturelle Kosten, rechtliche Beratung, coaching, Nachhaltigkeitskonzepte, Personalkosten und Marketing eingesetzt werden können.

Das Modul 2 fördert die Zusammenarbeit von Business-Partner*innen in und mit NRW und möchte bereits in NRW ansässige Unternehmen motivieren, mit Newcomer*innen und erfolgsversprechenden Acts aus NRW zu arbeiten. Dieses Modul richtet sich an auch Booking-Agenturen, Labels, Verlage oder Managements, die bereits Fuß gefasst haben und in Nordrhein-Westfalen ansässig sind. Sie können sich zur Antragstellung mit einer Band aus NRW und einem dritten Partner, wie z.B. einer PR-Agentur, einem Verlag oder einem Label (auch von außerhalb NRW), zusammentun, um eine bestimmte innovative Maßnahme (wie z.B. eine Marketing-Strategie für eine Release-Tour oder eine Medien-übergreifende Strategie für ein Album-Release) gemeinsam umzusetzen.

Dafür können bis zu 5.000 € für eine Maßnahme beantragt werden.

Es handelt sich bei beiden Modulen um eine Anteilsfinanzierung, bei der ein Eigenanteil von 10 % zu erbringen ist. Über die Anträge entscheidet eine unabhängige Fachjury aus Branchenvertreter*innen.

Die Antragsphase läuft vom 02.05.-20.05.2024

Diese Module und popNRW werden vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW gefördert.

Alle weiteren Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier zum Download.