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Öffentlich-rechtliche Online-Angebote müssen die Lebensgrundlage der Urheber schützen

Pressemitteilung des Landesmusikrats NRW:

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände für Musik in Beruf, Medien und Wirtschaft des Landesmusikrats NRW begrüßt die Aussagen von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft vom 9. Juni 2015 auf dem Medienforum NRW: Die Ministerpräsidentin kündigte an, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, die sogenannte "7-Tage-Regel" für öffentlich-rechtliche Sendungen im Netz nur unter der Voraussetzung einer angemessenen und fairen Betei­ligung aller Urheberinnen und Urheber sowie der Produzentinnen und Produ­zenten abzuschaffen.

Eine Entfristung der Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender bedeutet einen tiefgreifenden Eingriff in die Vergütungsstruktur aller Urheber: Zum einen ist die von Frau Kraft geforderte Beteiligung aufgrund des in §32 UrhG formulierten Anspruchs auf "angemessene Vergütung" jeder Werknutzung auch gesetzlich geboten, weshalb es dringender Nachbesserungen in diesem Bereich bedarf.

Zum anderen dürfte jede Ausweitung einer – kostenfreien – Mediathekennutzung weiter zur Auflösung des bisherigen Systems von Erst-, Zweit-und weiteren Wiederholungs­ausstrahlungen beitragen. Die Tantiemen dieser Ausstrahlungen bilden aber einen wesentlichen und unverzichtbaren Teil der Existenzgrundlage vieler Urheberinnen und Urheber. Ohne diese Erlöse dürfte mittelfristig auch die Qualität der Inhalte der Media­theken erheblich zurückgehen.

Laut der Ministerpräsidentin hat das Land NRW den Dialog der Rundfunkkommission der Länder mit allen Beteiligten angeregt. Nun ist es wichtig, dass das Land nach dem Anstoß auch detaillierte Vorschläge vorlegt, wie die Berücksichtigung der Rechte der Urheberinnen und Urheber sowie Produzentinnen und Produzenten vonstatten gehen soll.

André Sebald, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Verbände für Musik in Beruf, Medien und Wirtschaft des Landesmusikrats NRW

Matthias Hornschuh, Stellvertretender Vorsitzender