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NRW braucht ein Durchführungsgesetz zum schulischen Ganztag

Am 18. März 2024 führte der Kulturrat NRW eine Tagung mit dem Titel „Gemeinsame Verantwortung: Ressortübergreifende Zusammenarbeit in der Kulturellen Bildung“ durch. Dabei wurden auch Schulentwicklungen und Bezüge zur Kulturellen Bildung beleuchtet.  U.a. spielte auch das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter eine Rolle. Dabei stand für die Teilnehmenden außer Frage, dass Kulturelle Bildung wesentlicher Bestandteil des Ganztagsangebots sein muss. Für die Implementierung Kultureller Bildung in den Ganztag ist die Verantwortung klar auf Seiten der Landesregierung.

Seit 2021 steht die Landesregierung in der Pflicht, ein Durchführungsgesetz für den Anspruch zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter vorzulegen. Denn die Bundesregierung formulierte den Anspruch mit dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (GaFöG). Ab 2026 wird dieser Anspruch bestehen. Die Ressorts Schule und Jugend der NRW-Landesregierung gingen diese

Aufgabe an, beriefen einen Beirat, der sehr ausführlich Positionen und Prämissen für das Durchführungsgesetz formulierte. Zwei Dialogveranstaltungen banden zahlreiche Partnereinrichtungen und -verbände ein.

Für den Januar 2024 avisierte die Landesregierung das Durchführungsgesetz. Doch dieses bleibt aus. Stattdessen verabschiedete das Kabinett im März 2024 ein Grundlagenpapier „Fachliche Grundlagen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026“. Es leitet aus den bundesgesetzlichen Vorgaben Schlussfolgerungen ab und formuliert Leitlinien der Umsetzung. Hingegen nimmt es dringend erwartete Regelungen zum Ressourceneinsatz nicht vor.

Der Kulturrat NRW fordert die Landesregierung auf, das Durchführungsgesetz unter Einbeziehung der Partnerverbände, die in die Ausführung des Ganztags involviert sind, zu erarbeiten und vom Landtag verabschieden zu lassen. Die Partner erwarten Regelungen zu einem landesweit gültigen Qualitätsrahmen, zur öffentlichen Finanzierung, zu den notwendigen finanziellen, personellen und räumlichen Ressourcen und zu den Kompetenzen und Qualifikationen des Personals. Dabei sollen möglichst viele Akteure ins Boot geholt werden. Anders kann der Anspruch auf Ganztagsförderung 2026 nicht realisiert werden.

Lorenz Deutsch, Vorsitzender des Kulturrats NRW

(Pressemitteilung des Kulturrats NRW vom 21.3.2024)