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Mit Mut der Krise trotzen: Kultur gegen Einsamkeit in Wohneinrichtungen

Auf Initiative des nordrhein-westfälischen Landtags spielen und singen in diesem Herbst und diesem Winter Chöre, Musikvereine und Instrumentalgruppen vor und in Seniorenheimen des ganzen Landes. Die Landesregierung hat dazu 1,3 Mill. Euro bereitgestellt und gibt damit nicht nur einen wichtigen Impuls gegen Einsamkeit in Wohneinrichtungen, sondern auch in die Aktivierung der Amateurmusik von Nordrhein-Westfalen.

Die 13 Verbände für Amateurmusik im Dachverband Landesmusikrat NRW und ihre insgesamt 4.500 Mitgliedsvereine begrüßen diese Initiative sehr und mobilisieren nun ihre Ensembles und Chöre. Reinhard Knoll, Präsident des Landesmusikrats NRW, würdigt den Einsatz: „Die Bereitschaft, Menschen in Wohneinrichtungen mit Musik aus ihrer Einsamkeit zurück ins gesellschaftliche Leben zu holen, ist bei unseren Vereinen groß. Es braucht nur wenig finanzielle Unterstützung, um das Engagement zu ermöglichen. Landtag und Landesregierung geben hier das richtige Signal.“

Die Initiative des Landtags ermöglicht pro Auftritt 200 Euro Aufwandsentschädigung, bis die Mittel erschöpft sind. Von Aachen bis Höxter werden Vokalensembles, Blasmusikformationen, Spielmannszüge, Kapellen der Feuerwehren, Mandolinengruppen und andere Gemeinschaften des Musizierens Wohneinrichtungen besuchen, um zu spielen und zu singen. Der Landesmusikrat NRW koordiniert diese Aktion.

Auftritte aus dem Zeitraum 29. September bis 17. Dezember können abgerechnet werden. Die Auszahlung kann bis Jahresende erfolgen. Konzerte von Einzelmusikerinnen und -musikern können nicht abgerechnet werden. Unbedingt erforderlich ist es auch, die Musikfolge in den GEMA-Meldebogen einzutragen. Beide Formulare stehen unten zum Download bereit.

Ensembles, die Mitglied in einem der bei uns organisierten Amateurmusikverbände sind (z. B. im Chorverband NRW, Volksmusikerbund NRW etc.), wenden sich bzgl. der Einreichung der Formulare bitte an ihren jeweiligen Verband. Ensembles, die nicht in Verbänden organisiert sind sowie die Ensembles des Bunds deutscher Zupfmusiker NRW, des Landesverbands der Liebhaberorchester NRW, des Deutschen Zithermusik-Bundes NRW und des Verbands Ostdeutsche Chormusik schicken das Abrechnungsformular und den ausgefüllten GEMA-Meldebogen nach erfolgtem Auftritt ausschließlich per Post an den Landesmusikrat NRW, Klever Str. 23, 40477 Düsseldorf. Die Abrechnungsbögen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, bis die Mittel erschöpft sind: First come, first served. Für Abrechnungen gegenüber der Geschäftsstelle des Landesmusikrats gilt eine Höchstgrenze von fünf Auftritten pro Ensemble. Einsendungen von Abrechnungen und Meldebögen müssen spätestens bis zum 21. Dezember in der Geschäftsstelle sein.

Etwaige Rückfragen zu Abrechnungen mit dem Landesmusikrat bitte an Verena Schuster (v.schuster@lmr-nrw.de, 0211-862064-10) und Laura Wilke (l.wilke@lmr-nrw.de, 0211-862064-17).

Die Aktionen unter dem Titel „Mit Mut der Krise trotzen“ erfolgen auf Initiative des Landtags NRW und werden mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW gefördert.