Auch 2027 suchen der Deutsche Musikrat und der Bundesmusikverband Chor & Orchester wieder die „Landmusikorte des Jahres“. Ländliche Kommunen bis 12.000 Einwohner:innen können sich bis 31. Januar 2027 um den Titel und Preisgelder zwischen 2.000 und 18.000 Euro bewerben. Mit der Auszeichnung würdigen die Verbände musikalische Innovation in ländlichen Regionen und stärken Musikinitiativen sowie Netzwerke.
„In vielen Dörfern und Gemeinden ist Musik ein wichtiger Anker des Miteinanders. Chöre, Orchester, Musikvereine und Initiativen schaffen Räume, in denen Menschen unterschiedlichster Generationen und Lebenswelten zusammenkommen, Kultur erleben und sich einbringen können. Die Auszeichnung ‚Landmusikorte des Jahres‘ macht dieses Engagement sichtbar und zeigt: Musikalische Teilhabe stärkt Gemeinschaft – und ist gerade in polarisierten Zeiten ein unverzichtbarer Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.“, so Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats.
Theresa Demandt, Geschäftsführerin des Bundesmusikverbands Chor & Orchester, ergänzt: „Landmusikorte des Jahres sind Gemeinden, in denen besonderer Wert auf das gemeinsame Musizieren gelegt wird und damit Haltung zur Musik als wichtige Infrastruktur für Zusammenhalt, Bildung und Gesundheit gezeigt wird. In diesem Jahr war es zum Beispiel das sächsische Ehrenfriedersdorf, das traditionelle erzgebirgische Musikkultur mit modernen Klangwelten und Nachwuchsförderung verbindet und damit den ersten Bundespreis gewonnen hat.“
Die Auszeichnung richtet sich an Kommunen mit einem blühenden Kulturleben – insbesondere in der Amateurmusik, in Verbindung mit professioneller Musikszene und ehrenamtlichem Engagement. Die Kommunen können sich gemeinsam mit ihren Kultureinrichtungen, Vereinen und Ensembles bewerben.
Für die besten Bewerbungen werden insgesamt drei Bundespreise vergeben:
- 1. Preis: 18.000 Euro
- 2. Preis: 10.000 Euro
- 3. Preis: 6.000 Euro
Darüber hinaus gibt es zehn Förderpreise in Höhe von je 2.000 Euro. Die Preisgelder sollen neue musikalische Projekte ermöglichen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, die Zusammenarbeit von Amateurmusik und professioneller Musikszene unterstützen und nachhaltige musikalische Strukturen etablieren. Das Programm macht erfolgreiche musikalische Initiativen im ländlichen Raum sichtbar, unterstützt deren Weiterentwicklung und setzt Impulse für andere Kommunen.
Die Bewerber müssen in einem der vier definierten Typen der Ländlichkeit (gemäß Thünen-Atlas) verortet sein und dürfen nur maximal 12.000 Einwohner:innen haben. Die Bewerbung muss durch den:die Bürgermeister:in (oder Ortsvertreter:in) der jeweiligen Kommune unterstützt werden und bis spätestens 31. Januar 2027 über das digitale Antragsportal eingereicht werden. Eine fachkundige Jury entscheidet bis Mitte April 2027, welche Kommunen den Titel „Landmusikort des Jahres 2027“ erhalten. Die Preisverleihungen finden ab Mai 2027 in den Gewinnerkommunen statt.
Die Auszeichnung zum „Landmusikort des Jahres“ ist Teil des Amateurmusikfonds des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer. Alle Informationen zu Anforderungen, Unterlagen sowie den Zugang zum Antragssystem finden Interessierte unter www.bundesmusikverband.de/landmusikort/.
Für Fragen und Unterstützung steht das Projektteam von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 14:00 Uhr unter 030 / 60 98 07 81 35 gern zur Verfügung.
Fachliche Ansprechpartnerin: Sandy Békési, Leitung Projektförderung Amateurmusikfonds, Karl-Marx-Straße 145, 12043 Berlin, Tel: +49 (0)30 609 807 81 – 34, E-Mail: bekesi@bundesmusikverband.de