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Landesmusikrat NRW begrüßt Anerkennung von Clubs als Kulturorte

Der Landesmusikrat NRW begrüßt die Absicht des Bundeskabinetts, Musikclubs künftig baurechtlich ausdrücklich als Kulturorte anzuerkennen. Die geplante Änderung im Baugesetzbuch bedeutet einen wichtigen kulturpolitischen Schritt zur Stärkung der Club- und Livemusikszene in Deutschland. 

Bislang galten Musikclubs im Baurecht überwiegend als „Vergnügungsstätten“ und wurden damit rechtlich unter anderem mit Spielhallen oder Wettbüros gleichgesetzt. Künftig sollen Clubs als Orte kultureller Nutzung eingestuft werden und dadurch bessere rechtliche Rahmenbedingungen erhalten. 

„Musikclubs sind wichtige Orte kultureller Vielfalt, musikalischer Nachwuchsförderung und gesellschaftlicher Begegnung. Gerade für junge Künstlerinnen und Künstler sind sie unverzichtbare Bühnen und Experimentierräume“, erklärt Prof. Dr. Christine Siegert, Präsidentin des Landesmusikrats NRW. „Die geplante Neuregelung ist ein Signal für die Zukunft der Livemusik.“

Das Bundeskabinett reagiert mit der Gesetzesinitiative auch auf die seit Jahren schwierige Situation vieler Clubs, die durch steigende Mieten, Nutzungskonflikte und Verdrängung aus Innenstädten zunehmend unter Druck geraten sind. Branchenverbände und Kulturschaffende hatten sich seit langem für eine rechtliche Gleichstellung von Clubs mit anderen Kulturorten eingesetzt. 

Der Landesmusikrat NRW sieht darin auch eine Chance für Nordrhein-Westfalen als bedeutenden Musik- und Kulturstandort. Die Anerkennung als Kulturorte stärkt die Musiklandschaft.

(Pressemitteilung des Landesmusikrats NRW vom 28.5.2026)