Der Bundesrat sollte die soziale Absicherung von Soloselbständigen in Kunst und Kultur stärken: Der Landesmusikrat Brandenburg begrüßt, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Antrag zur Absicherung von Einkommenslücken selbstständiger Künstlerinnen und Künstler in den Bundesrat einbringt. Professionelle Künstlerinnen und Künstler arbeiten häufig projektbezogen und mit stark schwankenden Einkommen. Zeitweise Auftragsrückgänge oder Einkommensausfälle gehören für viele Soloselbständige zur beruflichen Realität, ohne dass sie ihre künstlerische Tätigkeit aufgeben. Die Künstlersozialversicherung umfasst unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für vorübergehende Einkommensverluste während fortbestehender selbstständiger Tätigkeit besteht hingegen keine entsprechende Absicherung.
Diese Phasen sind nicht mit Arbeitslosigkeit im Sinne des SGB III gleichzusetzen. In der Musikbranche fallen Erwerbseinkommen und berufliche Arbeitszeit häufig auseinander: Die Entwicklung und Vorbereitung von Projekten, Proben, die Aufrechterhaltung des künstlerischen Niveaus und die Nachbereitung werden nicht durchgängig vergütet und die Honoraruntergrenzen ebenfalls nicht erreicht. Der Deutsche Musikrat empfahl 2025 für die Jahre 2025 und 2026 einen Tagessatz von 300 Euro als Honoraruntergrenze, bezifferte eine Untergrenze für ein angemessenes Einkommen aber auf 622 Euro (DMR, 2025. Positionspapier). Der Erhalt kultureller Vielfalt, Innovation und künstlerische Qualität erfordert, dass professionelle Künstlerinnen und Künstler wirtschaftliche Krisen überbrücken können, ohne ihre berufliche Existenz aufgeben zu müssen. Daher unterstützt der Landesmusikrat Brandenburg die Zielrichtung der Bundesratsinitiative ausdrücklich. Diese erhebliche Differenz zeigt, wie weit Mindeststandards und auskömmliche Vergütung auseinanderliegen.
Zugleich sind die Möglichkeiten zur privaten Vorsorge begrenzt: Nach einer Auswertung des Mikrozensus 2024 verfügen 49 Prozent der Selbstständigen in der Sparte Musik über ein persönliches monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1.500 Euro (Statistisches Bundesamt, 2026. Erwerbstätige der Sparte Musik nach dem Mikrozensus). Gemeinsam mit den Berufsverbänden können Bund und Länder ein praxistaugliches Modell für zeitlich begrenzte Leistungen bei vorübergehenden Einkommenslücken erarbeiten. Eine solche Absicherung und eine faire Vergütung künstlerischer Arbeit gehören zusammen.
Dr. Jana Buschmann, Präsidentin
Jessica Mett-Dienel, Generalsekretärin