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Kultur im Konjunkturpaket der Bundesregierung

Der Deutsche Kulturrat informierte heute über den Stand der Kultur im Konjunkturpaket der Bundesregierung. Informationen kommen aus einer Pressekonferenz der Kulturstaatsministerin von heute. Wer den Newsletter bzw. Rundbrief des Deutschen Kulturrats erhalten hat, braucht hier nicht mehr weiterzulesen.

Der Fonds „Neustart Kultur“ soll mit einer Milliarde Euro ausgestattet werden und gliedert sich laut Deutschem Kulturrat im Wesentlichen in vier Teile: 

1. Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft

Mit diesem Baustein, der mit bis zu 250 Millionen Euro finanziert wird, geht es darum, Kultureinrichtungen fit zu machen für die Wiedereröffnung. Unabhängig davon, ob es sich um Kulturzentren oder Musikclubs, Theater oder Kinos, Messen oder Literaturhäuser handelt: Sie alle müssen Hygienekonzepte und Abstandsregeln umsetzen. Dazu zählen Online-Ticketing-Systeme, die Modernisierung von Belüftungssystemen, eine andere Besucherführung und Bestuhlung. Die Gelder kommen vor allem Einrichtungen zugute, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. 

2. Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen

Im Zentrum dieses Teils des Programmes stehen die vielen kleineren und mittleren Kulturstätten und -projekte, die vor allem privatwirtschaftlich finanziert sind. Ihnen sind die Einnahmen weggebrochen, sie müssen aber dennoch Personal bezahlen, um an neuen Programmen zu arbeiten. Durch die BKM-Hilfen sollen Kreative aus der Kurzarbeit herausgeholt werden und ihrer künstlerischen Arbeit nachgehen können.

Außerdem will der Fonds die Möglichkeiten eröffnen, neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben. Insgesamt stehen für diesen größten Baustein des Programms bis zu 450 Millionen Euro zur Verfügung. 

Die Mittel sind nach Sparten aufgeteilt:

  • Für die Musik, also Livemusikstätten, -festivals, -veranstalter und -vermittler, gibt es 150 Millionen Euro.
  • Für Theater und Tanz stehen ebenfalls 150 Millionen Euro bereit. Das betrifft Privattheater, Festivals, Veranstalter und Vermittler.
  • Dem Filmbereich wird mit 120 Millionen Euro geholfen. Daraus werden vor allem Kinos unterstützt und Mehrbedarfe bei Filmproduktion und Verleih finanziert.
  • Für weitere Bereiche wie zum Beispiel Galerien, soziokulturelle Zentren sowie Buch- und Verlagsszene sind 30 Millionen Euro vorgesehen.               

3. Förderung alternativer, auch digitaler Angebote

Dafür werden bis zu 150 Millionen Euro bereitgestellt. Die Bereitstellung der Mittel für einzelnen Projekte soll auch vor dem Hintergrund der branchenspezifischen Kompetenz durch die Bundeskulturfonds erfolgen. Darüber hinaus wird die Digitalisierungsoffensive der BKM verstärkt. Dazu zählen “Museum 4.0“ sowie viele neue Formate und Projekte, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen.

4. Pandemiebedingte Mehrbedarfe regelmäßig durch den Bund geförderter Kultureinrichtungen und -projekte

Um bei diesen Einrichtungen die durch die Corona-Pandemie bedingten Einnahmeausfälle und Mehrausgaben auszugleichen, die nicht anderweitig gedeckt werden können, werden bis zu 100 Millionen Euro bereitgestellt. Bei gemeinsam mit Ländern bzw. Kommunen getragenen Einrichtungen und Projekten wird der Bund seinen Anteil an der Kofinanzierung leisten. 
Weiterhin sind in dem Paket Bundeshilfen in Höhe von 20 Millionen Euro für private Hörfunkveranstalter vorgesehen. Diese sind durch den Einbruch von Werbeeinnahmen schwer getroffen und haben angesichts des enormen Informationsbedarfes der Öffentlichkeit weiterhin hohe Personalkosten. 

Weitere Förderungen
Neben dieser direkten Förderung aus dem BKM kommen dem Kultur- und Medienbereich weitere geplante Vorhaben zugute. Dazu zählen unter anderem:  

  • Senkung des Mehrwertsteuersatzes für sechs Monate von 19% auf 16%. Im Kulturbereich gilt auch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, beispielsweise für Bücher, der den Planungen zufolge von 7% auf 5% gesenkt werden soll
  • die Ermöglichung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021, der unmittelbar bei der Steuererklärung 2019/2020 finanzwirksam nutzbar gemacht werden soll, dies ist gerade auch für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft wichtig
  • ein Programm für Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Mrd. Euro, hier werden als Beispiele aus dem Kulturbereich namentlich aufgeführt Clubs, Träger von Jugendeinrichtungen, Unternehmen der Veranstaltungslogistik
  • die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung bis zum 30.09.2020
  • ein Programm zur Stabilisierung gemeinnütziger Einrichtungen, hier werden u.a. Einrichtungen der Jugendbildung namentlich genannt
  • Ausbau der Digitalisierung, dazu zählt auch der Breitbandausbau, der für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, Kultureinrichtungen und gemeinnützige Kulturinstitutionen im ländlichen Raum vordringlich ist
  • Die Stärkung der Kommunen.