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Künstlerinnen und Künstler müssen an wirtschaftlich geprägten Rettungsprogrammen teilhaben können

Die Bundesregierung und mit ihr die Staatsministerin für Kultur verkünden, dass Künstlerinnen und Künstler in der Corona-Krise einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung haben. Deshalb bräuchten sie an den von der Bundesregierung wirtschaftlichen geprägten Rettungsprogrammen in den Ländern nicht teilzuhaben, es sei denn, sie wären tatsächlich Unternehmer und könnten die Verluste von erwarteten Betriebsausgaben geltend machen. 

Wer sich gegen diese Regelung wehrt, erweckt den Eindruck unsolidarischen Verhaltens. Warum wollen Künstlerinnen und Künstler nicht in die Grundsicherung, die doch Friseure und Kioskbesitzer selbstverständlich in Anspruch nehmen? Selbst der Deutschen Kulturrat sieht hier die Gerechtigkeit verletzt und ein Musikdachverband wirbt in seinem Bundesland gar mit einer Pressemitteilung dafür, zum Jobcenter zu gehen. 

Tatsächlich sind die engagierten Kollegen einem Missverständnis aufgesessen: Künstlerinnen und Künstler, die den Anspruch anmelden, an den wirtschaftlich geprägten Rettungsprogrammen teilzuhaben, verletzen nicht die Gleichbehandlung mit Friseuren und Kioskbesitzern, sondern sie argumentieren aus einer gänzlich anderen Erwerbssituation heraus. Sie stehen mit ihrem Leben und ihren Lebenshaltungskosten für ihre künstlerischen Ergebnisse. Ihre Kunst entsteht aus dem Leben und persönlichen Situationen heraus. 

Musik, künstlerischer Ausdruckstanz, bildende Kunst, Literatur und die anderen Kunstformen entstehen, wenn sie etwas wert sein wollen, aus individuellen Lebenssituationen. Nur dadurch können sie ein notwendiges Korrektiv der Gesellschaft sein, können reflektieren, kritisieren, weiterentwickeln und zu Ansätzen kommen, die wiederum die Gesellschaft wesentlich voranbringen. 

Würden Künstlerinnen und Künstler bei der Arbeit ihr persönliches Leben im Wohnzimmer zurücklassen, würden sie nichts von dem produzieren, was letztlich den besonderen Rang von Kunst und Kultur für die Gesellschaft ausmacht. Insofern ist das Leben der Künstlerinnen und Künstler die entscheidende Ressource, die für das Entstehen von Kunst notwendig ist. Und deshalb müssen sie mit ihren Lebenshaltungskosten an den wirtschaftlich geprägten Hilfsprogrammen teilhaben können.

Robert v. Zahn, Landesmusikrat NRW