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Jugend musiziert NRW: Hinweise und Leitlinien für den Landeswettbewerb anlässlich SARS-CoV-2 (Coronavirus)

Der Landeswettbewerb Jugend musiziert übernimmt mit Dank folgende Hinweise von der Bundesgeschäftsstelle Jugend musiziert für den Landeswettbewerb, der vom 20. bis 24. März in Essen stattfindet: Selbstverständlich beobachten wir die Entwicklung, was Corona angeht, sehr sorgfältig und orientieren uns an den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums, des Robert Koch Instituts und der jeweils zuständigen Gesundheitsämter.  Nach heutigem Stand ist nicht geplant, Wettbewerbe abzusagen. Teilnehmenden und dem Publikum steht es selbstverständlich frei, von einer Teilnahme abzusehen, wofür wir volles Verständnis hätten.  

Falls das für die Region der Veranstaltung zuständige Gesundheitsamt anordnet oder empfiehlt, Großveranstaltungen abzusagen, wird „Jugend musiziert“ dieser Anordnung bzw. Empfehlung natürlich Folge leisten. Falls die Schule / Musikschule / das städtische Gebäude / die Räumlichkeit, in denen ein Wettbewerb stattfinden soll, Großveranstaltungen untersagt, kann dieser ebenfalls nicht stattfinden. In beiden Fällen ist kein Ersatz vorgesehen. 

Die Teilnahme an „Jugend musiziert“ ist freiwillig. Die Teilnehmer*innen bzw. deren Eltern und Musiklehrkräfte können natürlich jederzeit entscheiden, wegen der CoronaGefährdung nicht am Landeswettbewerb teilzunehmen. Eine Absage wegen der subjektiven Einschätzung einer Gefährdung oder auch Komplizierung der Rahmenbedingungen aufgrund von Corona ist allerdings kein Hinderungsgrund, aus dem ein Anrecht auf die Einrichtung von Gastwertungen bei einem anderen Landeswettbewerb hergeleitet werden kann. Ein Antrag um die Aufnahme als Gast kann nur über den zuständigen Landeswettbewerb gestellt werden. Es obliegt generell den jeweiligen Landeswettbewerben, beantragte Gastwertungen anzunehmen und zu realisieren oder nicht.  

„Jugend musiziert“ ist nicht verpflichtet, Teilnehmenden, die aufgrund einer Corona-Gefährdung nicht am Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ teilnehmen möchten oder können, eine Teilnahme am Bundeswettbewerb zu ermöglichen. Einer Teilnahme am Bundeswettbewerb muss immer ein Vergleich auf Landesebene vorausgehen. Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer ist für seinen eigenen Gesundheitszustand selbst verantwortlich. Wir bitten jeden Teilnehmenden, seinen Gesundheitszustand eigenverantwortlich zu prüfen und ggf. auf eine Teilnahme zu verzichten.

Aktuelle Hinweise zum Coronavirus finden Sie hier:

Robert Koch Institut: www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html

Bundesgesundheitsministerium: www.bundesgesundheitsministerium.de/