Navigation für Screenreader Zur Hauptnavigation springen | Zum Seiteninhalt springen | Zur Meta-Navigation springen | Zur Suche springen | Zur Fuß-Navigation springen

Inside Corona-Krise: Brief von Matthias Hornschuh an den Landesmusikrat

Die Corona-Krise bestimmt mittlerweile nicht zur die politische, sondern auch die Kulturberichterstattung und das Kulturleben insgesamt. Der Landesmusikrat hat das Glück, in seinem Präsidium ein Mitglied des Aufsichtsrats der GEMA zu haben. Matthias Hornschuh legt nachstehend dar, wie sich sein Leben in der Corona-Krise verändert hat. Er gliedert sein Schreiben an die Mitglieder des Landesmusikrats in drei Kapitel – wer es eilig hat, beginne gleich mit dem dritten; am Ende findet sich dann der Link zur Pressemeldung der GEMA.

1. Corona, Kultur-Hilfsprogramme und die GEMA

Obwohl eigentlich Komponist, bin ich auch Funktionär. In Wahrnehmung meiner Funktionen habe ich mich in den letzten 10 Tagen überwiegend mit Hilfsangeboten für Kultur- und Medienschaffende in der Corona-Krise beschäftigt. In einem emsigen Austausch vieler Beteiligter auf den verschiedensten Ebenen haben wir Bedarfe ermittelt, Bedürftige kategorisiert, Forderungen formuliert, Vorschläge validiert und all das in Richtung der zuständigen Stellen wie nicht zuletzt auch in die Szene kommuniziert.

Eine Herkulesaufgabe für die oft kleinteiligen, vielfach ehrenamtlichen Strukturen in den Verbänden, für  die Kulturpolitik und -verwaltung, für die Förderer der Kultur- und Kreativwirtschaft, für Finanz-, Wirtschafts-, Arbeits- und Kulturministerien der Länder wie der Bundes.

In unserem dezentralen, föderalen Staat liegt die Hoheit für Kultur und Medien bei den Bundesländern. Daher wird letztlich eine kultur-, d.h. struktur- und szenenahe Hilfsstrategie nicht ohne Zutun der Länder funktionieren. Dem Bund kommt neben einer koordinierenden Funktion vor allem die Aufgabe zu, Geld zur Verfügung zu stellen - und dieses natürlich auch in sinnvolle Bahnen zu lenken (vgl. PM Kulturrat NRW vom 23.3.). Möglichst so, dass es auch unsere Klientel zuverlässig erreicht, wobei seit heute Mittag endgültig klar ist, das das Primat des Bundes nicht auf Ausfallentschädigung liegt, sondern auf Existenzsicherung.

So groß die existenzielle Not und die nachhaltige Verunsicherung zur Zeit auch sein mögen, wir können eines bereits jetzt feststellen: Nie zuvor wurden die Interessen der Kultur- und Medienschaffenden, der Künstlerinnen und Künstler und ihrer Partner:innen so laut und prägnant auf der Ebene der Länder, in Berlin und auch in Brüssel artikuliert. Wir werden gehört, gesehen und berücksichtigt. Ob dadurch alles gut wird, wieviel uns individuell und die Gesellschaft insgesamt das alles kosten wird: Wer soll das zum jetzigen Zeitpunkt sagen?

Machen wir uns nichts vor: Kulturleute kennen sich mit Krisen einigermaßen und mit Unsicherheit sogar auf Expertenniveau aus. Deswegen machen wir auch einfach alle weiter. Auch und gerade jetzt. Mir jedenfalls tut es gut, etwas zu tun. Und es ist allemal besser als den Kopf in den Sand zu stecken und zu resignieren.

Übrigens muss Hilfe ja gar nicht zwingend nur von staatlicher Seite kommen. Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in der Pflicht (und kommt dieser durchaus nach, etwa mit der Kulturambulanz von WDR3), und die Institutionen der Kulturschaffenden selber, seien es Verbände und Gewerkschaften (vgl. ver.di ) oder Vereine und Stiftungen (vgl. Stiftung zur Stärkung privater Musikbühnen Hamburg)  können ebenso schnell und nachhaltig zur Linderung beitragen. Nicht zuletzt ermöglichen sie es denjenigen von uns, die es sich leisten können zu helfen. So wie es die Musiker:innen des SWR-Sinfonieorchesters getan haben, als sie insgesamt € 20.000 für eine Spendenaktion für den Nothilfefonds der Deutschen Orchesterstiftung aufbrachten.

2. Verwertungsgesellschaften: GVL

Prädestiniert für Hilfsprogramme erscheinen die Musik-Verwertungsgesellschaften, in Deutschland also GVL und GEMA. Doch das ist komplizierter als viele meinen, denn die VGs sind Treuhänder, können also über das von ihnen inkassierte Geld keineswegs frei verfügen. Dennoch waren es gerade die Verwertungsgesellschaften selber, die im Ringen um die Reform des Urhebervertragsrechts vor einigen Jahren durchsetzen konnten, dass sie auch zukünftig einen Teil ihrer Mittel für "kulturelle und soziale Zwecke" einsetzen dürfen.

Und so ist es auch wenig erstaunlich, dass eine Verwertungsgesellschaft vorpreschte mit einem pragmatischen Hilfsangebot für Wahrnehmungsberechtigte. Bereits in der elften Kalenderwoche stellte die GVL ihre "Notfallhilfe für Berechtigte" vor und bot ihren Mitgliedern so eine unkomplizierte Einmalhilfe in Höhe von € 250,- an. Seit einigen Tagen ist klar, dass es das noch nicht gewesen sein soll: Man plane weitere Hilfsangebote, ließ die GVL wissen.

3. Verwertungsgesellschaften: GEMA

Am vergangenen Freitag stieg dann die  GEMA  ein - und präsentierte die Grundzüge eines rund 40 Mio. schweren Hilfspakets für wahrnehmungsberechtigte Musikautor:innen mit Liveaufkommen. Klingt kompliziert, ist es aber gar nicht. 

Im Sonder-Newsletter der GEMA schrieb der Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker:
„Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA haben sich mit dieser kritischen Lage intensiv beschäftigt und sich zum Ziel gesetzt, jetzt schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten. Damit wollen wir die für Sie verheerenden wirtschaftlichen Auswirkungen bestmöglich abfedern. Dazu haben Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA ein bis zu 40 Mio. Euro starkes Nothilfe-Programm für die Mitglieder der GEMA beschlossen: Komponisten, Textdichter und Musikverleger, die wegen der Corona-Krise in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Notlage geraten, können finanzielle Unterstützung bei der GEMA beantragen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren folgen im Laufe der kommenden Woche.

Das Nothilfe-Programm besteht aus zwei Stufen: Mit dem ‚Schutzschirm LIVE‘ (1) steht eine pauschale Nothilfe für Musikurheber der GEMA zur Verfügung. Als Vorauszahlung richtet sich die finanzielle Unterstützung vorrangig an Komponisten und Textdichter, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund von flächendeckenden Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Mitglieder, deren wirtschaftliche Einbußen über den „Schutzschirm LIVE“ nicht angemessen aufgefangen werden, können Unterstützungsleistungen im Rahmen des ‚Corona-Hilfsfonds‘ (2) beantragen. Hier stellt die GEMA Übergangshilfen für individuelle Härtefälle im Rahmen der sozialen und kulturellen Förderung bereit.“

Konkret heißt das: Wer Tantiemen aus Livenutzungen zu erwarten hat, der kann im Rahmen des ‚Schutzschirm LIVE‘ auf Antrag die anstehende Ausschüttung verdoppeln. Die verdoppelte Ausschüttung ist kein Geschenk und auch kein Kredit, sondern ein Vorschuss auf die eigenen Tantiemen der nächsten Jahre. Und weil auf der Hand liegt, dass das Tantiemenaufkommen 2021 aufgrund unendlich vieler ausfallender Konzerte und Veranstaltungen im Livebereich in 2020 dramatisch einbrechen wird, beginnt die Verrechnung des Vorschusses erst im Jahr 2022 – und läuft dann über 5 Jahre.

Während sich der Schutzschirm ausschließlich auf berechtigte Urheber:innen bezieht, steht der „Corona-Hilfsfonds“ auch den Verleger:innen in der GEMA offen, sowie solchen Urheber:innen, die aufgrund belegbarer Ausfälle in eine Notsituation geraten sind und denen der Schutzschirm nicht zu helfen vermag.

Details zum Handling beider Hilfsprogramme sind noch nicht veröffentlicht, wurden aber für diese Woche angekündigt.  Sie werden auf [www.gema.de]gema.de zu finden sein.
Mir bleibt nur, allen Mitgliedern im Landesmusikrat NRW Kraft, Ruhe und - vor allem andern - Gesundheit zu wünschen. Außerdem möchte ich mich bei allen Mitarbeitenden der Geschäftsstelle bedanken, die in den letzten Tagen einmal mehr bewiesen haben, dass wir uns blind auf sie verlassen können. Das tut gut! Auf bald!

Matthias Hornschuh, Vizepräsident des Landesmusikrats NRW
Köln, 23. März 2020

Pressemitteilung der GEMA vom 20.3.2020:
https://www.gema.de/aktuelles/pressemitteilungen/corona-pandemie-hilfe-fuer-mitglieder-und-kunden-der-gema/