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Infoveranstaltung zu den Energiehilfen des Bundes und der Ergänzungen des Landes NRW am 29.6.23

Die Energiekrise hat auch erhebliche Auswirkungen auf Kultureinrichtungen. Um diese zu mindern und weiterhin vielfältige Kulturangebote zu ermöglichen, hat der Bund für die Jahre 2023 und 2024 den Kulturfonds Energie als Teil des Wirtschaftsstabilisierungsfonds aufgelegt. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Umsetzung des Kulturfonds Energie des Bundes nicht nur mit seinen Landesstrukturen und der Bereitstellung der gemeinsamen bundesweiten Hotline, sondern auch mit zielgerichteten ergänzenden Hilfen:

NRW-Herbst-Kulturhilfe-22
Da die Härtefallhilfe des Bundes erst ab Januar 2023 greifen, die Energiepreise aber bereits schon in den Monaten zuvor deutlich angestiegen sind, hilft das Land Nordrhein-Westfalen den Kultureinrichtungen mit der energiepreisbedingten Zusatzbeihilfe „NRW-Herbst-Kulturhilfe-22“. Diese gilt für die Monate Oktober bis Dezember 2022 und soll zum Ausgleich von Mehrkosten dienen, die durch die Energiekrise trotz Gas-, Wärme- und Strompreisbremse im Jahr 2023 verursacht werden.

Energie Kulturhilfe NRW
Der Bund fördert lediglich bei öffentlich finanzierten Einrichtungen den Mehrbedarf zu 50% und den der privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren zu 80%. Diese Lücken werden im Land Nordrhein-Westfalen ebenfalls durch Landesmittel geschlossen: Mit der Zusatzbeihilfe „Energie Kulturhilfe NRW“ stockt das Land die Bundesmittel bei allen Trägern zu 100% aus Landesmitteln aus dem Sondervermögen der Landesregierung auf.

Antragsberechtigt sind alle Kultureinrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die auch für den Kulturfonds Energie des Bundes antragsberechtigt sind. Der Antrag für die „NRW-Herbst-Kulturhilfe-22“ kann über die Plattform des Kulturfonds Energie gestellt werden. Die Beantragung ist noch bis zum 31. Juli 2023 möglich. Die ergänzende „Energie Kulturhilfe“ wird automatisch bei der Antragsstellung der Bundeshilfen berechnet und gemeinsam mit den Bundesmitteln ausgezahlt. Die Antragsfristen entsprechen denen des Kulturfonds Energie des Bundes.

Antworten auf allgemeine Fragen zu der energiepreisbedingten Zusatzbeihilfe des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie weiter auf www.kultur-klima.de, E-Mail: info@kultur-klima.de.

Einladung zur NRW-Infosession:

Zu den Grundzügen des Kulturfonds Energie des Bundes und den ergänzenden Landeshilfen für Kultureinrichtungen findet am 29. Juni 2023 von 14:00 bis 15:30 Uhr in Zusammenarbeit mit dem LWL und dem LVR eine digitale Infosession statt. Eine Vertreterin des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW wird über die Hilfen informieren und im Anschluss Fragen der Teilnehmenden beantworten.

Anmeldelink: https://lwl-org.zoom.us/meeting/register/u5wpf-ChqDoiGNBv35rRRNkB2Cq-64q1aail