Der digitale Honorar-Rechner für Künstler*innen ist ab sofort online. Das vom Dortmunder Kulturbüro neu entwickelte Tool hilft dabei, Mindesthonorare nach der ab 2026 geltenden Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen mit wenigen Klicks zu berechnen. Der Rechner ist ab sofort landesweit und frei zugänglich – ein wichtiger Service für alle Kreativen, die sich um Fördermittel bewerben.
Was ist meine Arbeit wert? Diese Frage stellen sich viele solo-selbständige Künstler*innen und Kreative. Die Stadt Dortmund gibt jetzt eine klare Antwort: Mit dem neuen Honoraruntergrenzen-Rechner (HUG-Rechner) lässt sich das Mindesthonorar unkompliziert berechnen. Der Online-Rechner bietet eine einfache Navigation durch den Dschungel freier Künstlerhonorare – am Computer oder per Smartphone. Erreichbar ist er unter diesem Link.
Kulturbüro bietet unkomplizierte Hilfen für Künstler*innen
„Faire Bezahlung ist uns in Dortmund schon immer sehr wichtig. Weil die Materie aber sehr komplex ist, wollten wir eine Hilfestellung anbieten“, sagt Hendrikje Spengler, Leiterin des Kulturbüros. „Ich sehe es als wichtige Aufgabe der Verwaltung, durch solche Vorgaben zu navigieren.“ Schon in punkto Corona-Vorschriften hatte das Kulturbüro Künstler*innen zuverlässig und erfolgreich unterstützt – unter anderem mit regelmäßigen Handreichungen und Infos in einem neu entwickelten Newsletter. Das Kulturbüro bietet auch Schulungen zu den neuen Honorar-Richtlinien und zum Rechner an.
Der Honorar-Rechner richtet sich an professionelle, solo-selbstständige Künstler*innen, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten. Die Idee dafür stammt aus dem Kulturbüro Dortmund, das eng mit freien Künstler*innen zusammenarbeitet und ihre Herausforderungen kennt. Entwickelt wurde das digitale Werkzeug vom Systemhaus der Stadt Dortmund, unterstützt vom Deutschen Städtetag NRW und den Bezirksregierungen sowie in Abstimmung mit dem Land NRW.
Wie viel ist Kunst wert? Die neuen Honoraruntergrenzen in NRW ab 2026
Der Rechner greift auf die Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen im Kulturbereich (Stand: 11. Dezember 2024) zurück. Ab Januar 2026 gelten diese Mindesthonorare in NRW verbindlich. Der Rechner zeigt, welche Summen dabei zugrunde gelegt werden müssen und hilft, Honorare realistisch zu kalkulieren.
Nutzer*innen geben dafür Daten wie Sparte, Tätigkeit, Zahl der Mitwirkenden oder Veranstaltungsgröße ein – und erhalten direkt den passenden Betrag. Der HUG-Rechner soll dazu beitragen, dass Künstler*innen ihren Wert realistisch einschätzen und ihre Arbeit angemessen entlohnen lassen. „Jetzt gibt es endlich auch für die Kulturbranche klare Leitlinien zur Bezahlung – so wie sie in anderen Bereichen längst üblich sind“, betont Hendrikje Spengler.
Weitere Informationen zur Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen im Kulturbereich gibt es unter: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/honoraruntergrenzen
(Pressemitteilung der Stadt Dortmund)