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Hinweis für Fördernehmer des Landesmusikrats NRW

Die meisten Vereine und Initiativen, deren Arbeit und deren Projekte vom Landesmusikrat NRW gefördert werden, sind von Ausfällen und Absagen aufgrund der Corona-Krise betroffen. Viele fragen, ob sie dann Fördergelder zurückzahlen müssen und wie mit Stornokosten und Ansprüchen auf Ausfallhonorare umzugehen ist. Der Landesmusikrat NRW kann darüber nicht frei entscheiden, sondern ist an Richtlinien seiner Zuwendungsgeber gebunden. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und die Bezirksregierungen haben sich mit diesen und weiteren Fragen auseinandergesetzt und werden in den nächsten Tagen kommunizieren, wie die Kulturförderungen in der Corona-Krise zu handhaben sind.