Navigation für Screenreader Zur Hauptnavigation springen | Zum Seiteninhalt springen | Zur Meta-Navigation springen | Zur Suche springen | Zur Fuß-Navigation springen

Hilfsmaßnahmen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft in der Corona-Krise

Pressemitteilung des Landesmusikrats NRW, 20. März 2020: Die Ausfälle und Absagen im Musikleben haben viele freischaffende Musikerinnen und Musiker vor existenzielle Herausforderungen gestellt. Viele haben Honorarsummen von Tausenden verloren. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Landesmusikrat NRW, dass Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen zeitnah ein Hilfsprogramm aufgelegt und heute der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Hat. Mit fünf Millionen Euro möchte sie die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler unterstützen.

Bis zu 2.000 Euro können sie verhältnismäßig unbürokratisch als nicht rückzuzahlende Überbrückungshilfe bei der zuständigen Bezirksregierung beantragen. Es gilt für alle, die sich als Mitglieder in der Künstlersozialkasse oder – über eine Härtefallklausel – als Mitglied eines einschlägigen Verbandes als professionelle und selbständige Künstlerin oder Künstler ausweisen können. Die Härtefallklausel erfüllt eine wichtige Bitte, die der Landesmusikrat zuletzt noch an das Ministerium herangetragen hatte.

Im Blick hat der Dachverband auch die vielen Selbständigen, die in der Popmusik und vielen anderen Szenen nahe am Künstler arbeiten, und an diesem Hilfsprogramm nicht teilhaben können. Gestern hat die Landesregierung einen Rettungsschirm vorgestellt, der mit 25 Milliarden vor allem dort helfen soll, wo die Maßnahmen der Bundesregierung nicht passen. Zielgruppe sind dabei auch Kleinunternehmer, Solo-Selbständige und Kulturschaffende, so die Pressemitteilung der Landesregierung. Wir hoffen, dass dieser Teil des Rettungsschirms dort hilft, wo das Programm des Kulturministeriums nicht passt.

Kein eigenes Hilfsprogramm gibt es für Ensembles, freie Orchester, Initiativen und andere Träger des Musiklebens. Manchen mag das Kurzarbeitergeld helfen, es gibt gute Ratschläge zum Schutz vor Insolvenz, doch deutlich ist, dass hier noch substanzielle Maßnahmen ergriffen werden müssen. „Weitere Maßnahmen müssen und werden folgen,“ kündigte die Ministerin in ihrer heutigen Pressekonferenz an – hier wäre die erste zu ergreifen.

Der Landesmusikrat NRW begrüßt auch die „Grundsätze zur förderrechtlichen Behandlung der Auswirkungen der Coronavirus-Krise“, die das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW heute erlassen hat. Der Landesmusikrat NRW fördert mit Landesmitteln Jahr für Jahr an die 250 Musikprojekte vor allem in der Laienmusikszene und auch hier hat die Corona-Krise zu großen Problemen geführt. Der Erlass bahnt hier pragmatische Wege: Ausgaben für nur teilweise oder nicht durchgeführte Veranstaltungen und Projekte sind zuwendungsfähig. Und die bewilligenden Stellen dürfen Einnahmeausfälle und erhöhte Ausgaben durch Verschiebungen mit einer erhöhten Zuwendung kompensieren. Das ist anzuerkennen.

Wir sehen diese Hilfen als eine Überbrückung an, die wohl nicht bis zum Ende der Krise reichen wird. Die Landesregierung wird weitere Initiativen verfolgen müssen und es ist wichtig, dass jetzt unbedingt auch das Hilfsprogramm der Bundesregierung zum Tragen kommt und zügig umgesetzt wird. Dabei ist dringlich auch das Kulturleben in den Blick zu nehmen. Die Umsetzung sollte durch eine Organisation, etwa einen Dachverband, geschehen, die Erfahrung mit der Förderung des Musiklebens hat.

Reinhard Knoll, Präsident des Landesmusikrats NRW