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Gruppen, Vereine und anderen Gemeinschaften können sich mit kulturellen Ausdrucksformen für das UNESCO-Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes bewerben

Am 3. Mai 2013 beginnt das Bewerbungsverfahren für das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Auch Gruppen, Vereine und andere Gemeinschaften aus NRW, die eine kulturelle Ausdrucksform praktizieren, können ihre Anmeldung bis zum 30. November 2013 in NRW einreichen. Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission: www.unesco.de. An dem mehrstufigen Verfahren sind die Bundesländer, der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt. In Deutschland tritt das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes am 9. Juli 2013 in Kraft.

Jedes Bundesland trifft nach Ende der Ausschreibung eine erste Auswahl und übermittelt zwei Vorschläge an die Kultusministerkonferenz. Ein unabhängiges Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission prüft und bewertet dann die Dossiers nach fachlichen Kriterien. Die Kultusministerkonferenz und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigen dann die Empfehlungen des Expertenkomitees. Die Einträge in das bundesweite Verzeichnis werden auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission veröffentlicht. Weitere Ausschreibungsrunden werden folgen. Das bundesweite Verzeichnis sieht für Einträge kein Limit vor.

Ansprechpartner in NRW ist:

Dr. Jens Fabian Pyper, Referat 422, Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS), Haroldstr. 4, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211 837 4376,
jens.pyper[at]mfkjks.nrw.de.

Für die Bewerbungen gelten folgende erste Hinweise:

  • Es können nur diejenigen Bewerbungen berücksichtigt werden, bei denen die Bewahrung und Weitergabe des lebendigen kulturellen Erbes durch seine Träger ersichtlich ist.
  • Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen können nur dann eine Bewerbung einreichen, wenn mit der Ausübung und Pflege des immateriellen Kulturerbes nachweislich nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgt werden.
  • Für die Bewerbung innerhalb Deutschlands wurde ein einheitliches Bewerbungsformular (verfügbar ab 3. Mai 2013) entwickelt.
  • Außerdem sind sachverständige Empfehlungsschreiben von zwei Experten/-innen beizufügen, die nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten umfassen sollten.

Das von der Gemeinschaft oder einem/r Vertreter/in vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (verfügbar ab 3. Mai 2013) ist in zweifacher Ausführung (einmal im DOC-Format und einmal im Original mit Unterschrift eingescannt im PDF- oder JPG-Format) gemeinsam mit zwei Empfehlungsschreiben (im DOC- oder PDF-Format) und 10 Fotos sowie ggf. Film- und/oder Tondokumenten (Anforderungen im Bewerbungsformular) elektronisch an die jeweilige im Bundesland benannte Stelle einzubringen.

Seit 2003 stellt die UNESCO von menschlichem Wissen und Können getragene kulturelle Ausdrucksformen in den Mittelpunkt internationaler Kooperation. Die Organisation will damit in allen Weltregionen überlieferte Traditionen und Alltagskulturen als Teil des Erbes der Menschheit erhalten und fördern. Bis heute sind 151 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Die ersten internationalen Nominierungen aus Deutschland können frühestens 2014 bei der UNESCO in Paris eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf Webportal der Deutschen UNESCO-Kommission zum immateriellen Kulturerbe: <link http: unesco.de immaterielles-kulturerbe.html>unesco.de/immaterielles-kulturerbe.html. Dort finden Sie auch Informationen zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes: <link http: unesco.de>unesco.de/5714.html.