Navigation für Screenreader Zur Hauptnavigation springen | Zum Seiteninhalt springen | Zur Meta-Navigation springen | Zur Suche springen | Zur Fuß-Navigation springen

GEMA unterstützt vom Hochwasser betroffene Betriebe

Nach den monatelangen coronabedingten Schließungen sehen sich Gastronomen, Einzelhändler und Veranstalter in den vom Hochwasser betroffenen Regionen einer weiteren existenzgefährdenden Krise gegenüber. Um die Betriebe in dieser schweren Zeit zu unterstützen, reagiert die GEMA mit weitreichenden Kulanzregelungen für Kunden, die unmittelbar von dem Hochwasser betroffen waren.

Ihren Kunden aus den vom Hochwasser betroffenen Gebieten, die ausstehende Forderungen aktuell nicht bezahlen können, gewährt die GEMA ein verlängertes Zahlungsziel bis zum 31.10.2021. Die Betriebe müssen sich dafür lediglich schriftlich bei der GEMA melden. Ein zusätzlicher Nachweis ist nicht erforderlich. Sollten die Betriebe im Rahmen der Vertragslaufzeit nicht wieder öffnen können, akzeptiert die GEMA Kündigungen außerhalb der vertraglich geregelten Fristen.

Veranstaltungen, die aufgrund des Hochwassers ausfallen mussten, werden von der GEMA storniert. Sollten bereits Zahlungen getätigt worden sein, werden die Kosten erstattet. Auch hier genügt eine formlose Meldung durch den betroffenen Veranstalter an die GEMA.

Benefizveranstaltungen für den Aufbau der betroffenen Regionen und zur Hilfe der Opfer des Hochwassers unterstützt die GEMA mit einem Preisnachlass von 10 Prozent auf den geltenden Tarif. Voraussetzung ist, dass alle Einnahmen der Veranstaltung Menschen zugutekommen, die durch das Hochwasser in Not geraten sind. Die teilnehmenden Künstler dürfen keine Gage für ihren Auftritt bekommen und der Veranstalter muss der GEMA einen Beleg der Spenden sowie eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben im Nachgang an die Veranstaltung vorlegen.

Mit diesen Maßnahmen möchte die GEMA die durch Corona bereits schwer getroffenen Betriebe möglichst schnell und unkompliziert unterstützen. Alle Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden betroffene Betriebe auf der Webseite der GEMA unter: www.gema.de