Auch 2016 fördert der Landesmusikrat NRW aus Mitteln des Kulturministeriums Veranstaltungen des Zusammenwirkens von Laien und professionellen Musikern. Ziel ist es, Kooperationen zu initiieren, bei denen Laien und Berufsmusiker unmittelbar zusammenarbeiten und bei denen sich für beide Seite Zulerneffekte ergeben. In Konzerten, Workshops, Festivals sowie öffentlichen Improvisationen und Performances kann eine solche Zusammenarbeit auf eine Augenhöhe stattfinden. Gemeint ist aber nicht, ein Laienensemble um begleitende Berufsmusiker zu ergänzen, etwa Konzerte von Laienchören mit begleitenden Berufs-Instrumentalisten zu fördern.
Zuschüsse zu Honoraren für Musiker, Technikkosten, Raumkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Organisation sollen Veranstaltern einen Anreiz bieten, solche kooperativen Veranstaltungen in die Konzertprogramme einzubinden. Antragsberechtigt sind Vereine, Musikinitiativen und Künstlergruppen der Laienmusik, die als GbR oder in anderer Rechtsform ansprechbar sind. Die Veranstaltung muss in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Antragsfrist für Projekte in 2016 ist der 15. Dezember 2015. Die Ausschreibung und das Antragsformular können unten stehend heruntergeladen werden.