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Förderung von Laienmusikprojekten über den Landesmusikrat NRW 2020

Am 31. Oktober 2019 endet die Antragsfrist zur Förderung von Laienmusikprojekten im Jahr 2020. Anträge können bis zu diesem Datum postalisch beim Landesmusikrat NRW eingereicht werden. Alle nach diesem Datum eingegangenen Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie die Antragsvoraussetzungen im aktuellen Kriterienkatalog. Das Antragsformular sowie den Kriterienkatalog finden Sie unter http://www.lmr-nrw.de/service/foerderung/laienmusik/

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Wilke (l.wilke@lmr-nrw.de, Tel.: 0211/862064-17).