Navigation für Screenreader Zur Hauptnavigation springen | Zum Seiteninhalt springen | Zur Meta-Navigation springen | Zur Suche springen | Zur Fuß-Navigation springen

Förderung von Laienmusikprojekten Herbst/Winter: Antragstellung bis 8. September

Für das Jahr 2017 hat das Kulturministerium NRW kurzfristig noch Restmittel für Laienmusikprojekte zur Verfügung gestellt. Für Projekte, die vom 1. Oktober 2017 bis 31. Januar 2018 stattfinden, ist der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag, eine aussagefähige Projektbeschreibung und ein detaillierter Finanzierungsplan nur per Post mit Originalunterschrift bis 8. September zu senden an: Landesmusikrat NRW e.V., Klever Str. 23, 40477 Düsseldorf.

Nach diesem Datum eingehende Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Förderanträge die dem Landesmusikrat für diesen Zeitraum bereits vorliegen, werden selbstverständlich bei der Auswahlsitzung berücksichtigt. Der Verwendungsnachweis für bewilligte Projekte muss der LMR-Geschäftsstelle bis spätestens 31. Januar 2018 vorliegen.

Weitere Infos und Formulare: <link http: www.lmr-nrw.de foerderung>www.lmr-nrw.de/foerderung 

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an Anika Mittendorf, Tel. 0211/862064-17, E-Mail: <link>a.mittendorf@lmr-nrw.de und Brigitte Ulrich, Tel. 0211/862064-16, E-Mail: <link>b.ulrich@lmr-nrw.de