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Förderung für Flüchtlingsprojekte ab 15. Mai 2016

Nordrhein-Westfalen ist in verstärktem Maße Aufnahmeland von Flüchtlingen geworden. Die Bürgerschaft in NRW engagiert sich für die Zufluchtsuchenden – auch mit Kulturprojekten. Der Landesmusikrat NRW unterstützt auch 2016 Kulturprojekte aus Mitteln des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und schreibt die Förderung von Projekten von Laienmusikern aus, die mit Flüchtlingen musikalisch arbeiten. Antragsberechtigt sind Vereine, Musikinitiativen und Gruppen der Laienmusik, die als GbR oder in anderer Rechtsform ansprechbar sind. Die geförderten Veranstaltungen müssen in Nordrhein-Westfalen stattfinden.

Gefördert wird mittels einer Festbetragsförderung. Ein Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten ist wünschenswert. Dieser kann auch in Form von bürgerschaftlichem Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten erbracht werden. Der beantragte Zuwendungsbetrag sollte nicht unter 750,00 € liegen. Einnahmen sind in die Finanzierung des Projekts einzubringen. Ein Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten ist wünschenswert.

Anträge für Projekte, die ab 15. Mai 2016 stattfinden, bitte bis zum 29. April 2016 an den: Landesmusikrat NRW, Klever Str. 23, 40477 Düsseldorf, Tel. 0211-862064-13, info@lmr-nrw.de. Ausschreibung und Antragsformular stehen zum Download bereit.