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Förderprogramme zur Unterstützung von Vereinen und Ensembles in der Pandemie

Corona ist noch nicht vorbei, das Proben im Chor oder Instrumentalensemble bleibt schwierig. Manche Ensembles bangen um ihre Zukunft. Es gibt Hilfsangebote von Bund und Land, von denen wir hier noch einmal einige Förderprogramme zur Unterstützung von Vereinen und Ensembles in der Pandemie vorstellen möchten.
 
Aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung kommt das Programm
„Neustart miteinander“
für eingetragene Vereine. Gegenstand der Förderung ist eine einmalige Zuwendung an eingetragene Vereine als Beitrag zur Deckung von Ausgaben, die mit der Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung unter Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zusammenhängen.
 
Gefördert werden können z.B.

  • Mieten für Veranstaltungsräume/ Zelte
  • Mieten für Mobiliar, Geschirr, Gläser
  • Honorare (Musik/ Beschallung etc.)
  • Strom/ Technik
  • Miete sanitärer Anlagen (Toilettenwagen/ Container)
  • Kosten für Ordnungs-/ Sicherheitskräfte
  • Getränke und Catering
  • Werbung, Einladungen
  • GEMA-Gebühren

 
Details finden Sie hier:
https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/2021_12_10_mhkbg_neustart-miteinander_gesamt.pdf
 
Außerdem das Programm „Sonderprogramm Heimat“
zur Abwendung durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpässe, die zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnten.
 
https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat
 
https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/FAQ_SoPro_Heimat%202020_neu.23.11.2020.pdf
 
Außerdem gibt es die Programme des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO):
 
Die Projektförderung „Neustart“
https://bundesmusikverband.de/neustart/projektfoerderung/

  • Antragsberechtigt sind alle Amateurmusikensembles bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018-19 regelmäßig aktiv tätig waren. Es werden nur juristische Personen gefördert und es muss ein pandemischer Bezug bestehen.
  • Die Antragstellung ist laufend möglich bis voraussichtlich 31. Juli 2022.
  • Der Projektzeitraum muss zwischen dem 15. März 2022 und dem 31. Dezember 2022     liegen.
  • Die Förderhöhe beträgt zwischen 2.000 und 10.000 € und wird als Festbetragsfinanzierung vergeben.

und das Programm „Impuls“ für Ensembles im ländlichen Raum
https://bundesmusikverband.de/impuls/

  • Antragsberechtigung sind Amateurmusikensembles aus dt. Kommunen von max. 20.000 Einwohner*innen mit regelmäßiger Aktivität in den letzten Jahren. Pro Antragsteller wird maximal ein Antrag aus diesem Programm bewilligt.
  • Es ist ein Eigenanteil von 10 % der Antragssumme einzubringen, ehrenamtliche Arbeit darf einberechnet werden.
  • Die Förderhöhe beträgt 2.500 – 15.000 €.
  • Förderfähig sind z.B. Honorare, Sachausgaben sowie Weiterbildungen.

Dies Förderungen können jeweils online beantragt werden.

Weitere Informationen und Kontaktdaten zur Beratung finden Sie auf den genannten Webseiten.