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Fördergrundsätze zum Programm "Neustart" der Kulturstaatsministerin

Das Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen "Neustart" verfolgt das Ziel, in Zeiten der Corona-Krise die Zugänglichkeit von Kultureinrichtungen und deren Vermittlungsangeboten zu sichern. Zur Unterstützung von Kultureinrichtungen bei Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung der Covid-19-Pandemie und Schaffung der Voraussetzungen für den Betrieb nach den behördlichen pandemiebedingten Schließungen stellt die BKM im Jahr 2020 einmalig bis zu 10 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Angestrebt wird dabei auch, Infektionsrisiken zu vermindern und  etwaigen Befürchtungen von Besucherinnen und Besuchern entgegenzuwirken. Hierdurch sollen vor allem kleinere und mittlere Kultureinrichtungen beim Neustart nach der Wiederöffnung unterstützt werden.

Nach mehreren Anfragen hier der Hinweis, dass die Fördergrundsätze der Kulturstaatsministerin auf https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973862/1749604/936d04cd663ed79554fe56a041efb00e/2020-04-30-bkm-neustart-foerdergrundsaetze-data.pdf?download=1 zum Download bereit stehen.