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Festival Soundtrack Cologne schreibt Wettbewerb für Komponist*innen und Sounddesigner*innen aus

Soundtrack_Cologne 19 (8. – 11. Juni 2022) lädt angehende Komponist*innen und Sounddesigner*innen ein, im Wettbewerb "European Talent Competition" einen Kurzfilm neu zu vertonen und sich in den Kategorien "WDR Filmscore Award" und "Sounddesign" zu bewerben. Ziel ist es, Bildebene und Narration des Kurzfilms „UnVernunft“ (Regie: Hanna Viktoria Heimann) musikalisch neu zu interpretieren. „UnVernunft“ ist eine Ko-Produktion von WennDann Film GmbH und der HFF München. Der Kurzfilm wird in Kooperation mit der HFF München für die ETC zur Verfügung gestellt.

Die Bewerber*innen können entweder Score und/oder Sounddesign einreichen. Sie können auch als Team aus Komponist*in und Sounddesigner*in zusammenarbeiten. Insbesondere Sounddesigner*innen sind dazu aufgefordert, gerne auch Nur-Ton-Lösungen einzureichen.

Die zwölf Finalist*innen werden im Rahmen von SoundTrack_Cologne mit ihren Arbeiten dem Publikum und der Jury vorgestellt. Das Wettbewerbsscreening und die Preisverleihungs-Gala finden am Samstag, 11. Juni 2022 statt.

Der oder die Gewinner*in des "WDR Filmscore Award" erhält eine Aufnahmesession für eine eigene Filmkomposition mit einer Länge von 7- 9 Minuten mit dem WDR Funkhausorchester. Für viele Nachwuchskomponist*innen ist das die erste Möglichkeit, eine filmmusikalische Visitenkarte mit großem Orchester aufzunehmen. Das beste Sounddesign gewinnt eine 5.1 Kurzfilm-Kinomischung in dem renommierten Kölner Tonstudio TORUS GmbH.
Es gibt in diesem Jahr zwei Stufen des Wettbewerbs:

1. Die Teilnehmer*innen laden die aktuelle Schnittfassung des Kurzfilms nach ihrer Anmeldung herunter, um für sie Musik und Sounddesign bis zum Einsendeschluss am 1. Mai 2022 zu erstellen (Bitte den angelegten Film wie in den Richtlinien beschrieben als .mp4-Datei oder .mov-Datei, die Audiospur als wav.-Datei hochladen).

2. Die Vorjury sichtet die Einreichungen und wählt 12 Nominierte. Diese werden Mitte Mai benachrichtigt und erhalten mit der Nominierung auch den Picture Lock des Kurzfilms. Die Nominierten haben dann bis zum 3. Juni 2022 Zeit, ihre Musik und/oder Sounddesign an den Picture Lock anzupassen.

Die Anpassung der Musik und/oder des Sounddesigns an den Picture Lock ist Voraussetzung für die Nominierten, um ihren Beitrag der Hauptjury zu präsentieren! Daher sollten die Nominierten sich die Zeit für die finale Anpassung ihrer Einreichungen zwischen Mitte Mai und dem 3.6.22 vormerken.

Teilnahmeberechtigt sind alle Studierenden der Fachbereiche Musik und Ton europäischer Hochschulen (keine Altersbegrenzung) sowie europäische Kreative bis zu einem Alter von einschließlich 30 Jahren.

>> Hier geht es direkt zu den Wettbewerbsbedingungen und zur Online-Registrierung.

Nach der Registrierung kann der Kurzfilm heruntergeladen werden.